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Große Kreisstadt
HOCKENHEIM
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
für das Jahr 2013
INHALTSVERZEICHNIS Haushaltssatzung Feststellungsbeschluß über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Vorbericht Statistische Darstellungen u. Übersichten Gesamtplan: 1. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben und VE`s 2. Haushaltsquerschnitt 3. Gruppierungsübersicht 4. Finanzierungsübersicht Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes Einzelpläne des Vermögenshaushaltes Sammelnachweise: Erläuterungen der Sammelnachweise 40 Personalausgaben Stellenpläne Anlagen zum Haushaltsplan: Finanzplanung und Investitionsprogramm Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Nachweis über den Schuldendienst der Stadt und der Stadtwerke Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Übersicht über die Entwicklung der Steuereinnahmen Anlagennachweis für kostenrechnende Einrichtungen Nachweisung der übernommenen Bürgschaften Übersicht über die im Haushaltsplan eingestellten Verwaltungskostenbeiträge Übersicht innere Verrechnungen Turnhallen und Lehrschwimmbecken Übersicht innere Verrechnungen Umlage RRH Übersicht innere Verrechnungen Raumkosten Kernzeitbetreuung Übersicht innere Verrechnungen Bauhof und Gärtnerei Übersicht innere Verrechnungen Straßenbeleuchtung Übersicht innere Verrechnungen Zehntscheune/Miete Schülermensa Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist Wirtschaftsplan der Stadtwerke: Gewinn- und Verlustrechnung Erfolgsübersicht Planungsübersicht 2013 Vermögensplan der Elektrizitätsversorgung Vermögensplan der Gasversorgung Vermögensplan der Wasserversorgung Vermögensplan des Hallenbades „Aquadrom“ Vermögensplan der gemeinsamen Anlagen Planungsübersicht 2012 - 2017 Investitionsmaßnahmen Elektrizität Investitionsmaßnahmen Gas Investitionsmaßnahmen Wasser Investitionsmaßnahmen Aquadrom Investitionsmaßnahmen Gemeinsame Anlagen Beteiligungs GmbH I Beteiligungs GmbH II Solar GmbH & KoKG Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 2013
I III V - LIV LVII - LXIII 2 - 23 24 - 47 48 - 51 52 54 - 160 162 - 238 240 242 - 248 250 - 256 258 - 302 304 - 309 310 311 312 - 313 314 315 316 317 318 319 320 - 322 323 324 326 - 345
348 349 350 - 351 352 - 353 354 - 355 356 - 357 358 - 360 361 362 - 364 365 - 366 367 368 369 370 372 - 374 376 - 378 380 - 382 384 - 391
INHALTSVERZEICHNIS Anlagennachweis für kostenrechnende Einrichtungen Beteiligungs GmbH I Beteiligungs GmbH II Einzelpläne des Vermögenshaushaltes Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes Erfolgsübersicht Erläuterungen der Sammelnachweise Feststellungsbeschluß über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Finanzierungsübersicht Finanzplanung und Investitionsprogramm Gewinn- und Verlustrechnung Gruppierungsübersicht Haushaltsquerschnitt Haushaltssatzung Investitionsmaßnahmen Aquadrom Investitionsmaßnahmen Elektrizität Investitionsmaßnahmen Gas Investitionsmaßnahmen Gemeinsame Anlagen Investitionsmaßnahmen Wasser Nachweisung der übernommenen Bürgschaften Personalausgaben 40 Planungsübersicht 2012 - 2017 Planungsübersicht 2013 Solar GmbH & KoKG Statistische Darstellungen u. Übersichten Stellenpläne Übersicht innere Verrechnungen Bauhof und Gärtnerei Übersicht innere Verrechnungen Raumkosten Kernzeitbetreuung
314 372 - 374 376 - 378 162 - 238 54 - 160 349 240 III 52 258 - 302 348 48 - 51 24 - 47 I 369 365 - 366 367 370 368 315 250 - 256 362 - 364 350 - 351 380 - 382 LVII - LXIII 250 - 256 320 - 322 319
Übersicht innere Verrechnungen Straßenbeleuchtung
323
Übersicht innere Verrechnungen Turnhallen und Lehrschwimmbecken
317
Übersicht innere Verrechnungen Umlage RRH
318
Übersicht innere Verrechnungen Zehntscheune/Miete Schülermensa
324
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
310
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Nachweis über den Schuldendienst der Stadt und der Stadtwerke Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Übersicht über die Entwicklung der Steuereinnahmen Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die im Haushaltsplan eingestellten Verwaltungskostenbeiträge Vermögensplan der Elektrizitätsversorgung Vermögensplan der Gasversorgung Vermögensplan der gemeinsamen Anlagen Vermögensplan der Wasserversorgung Vermögensplan des Hallenbades „Aquadrom“ Vorbericht Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist
Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
304 - 309 311 312 - 313 384 - 391 316 352 - 353 354 - 355 361 356 - 357 358 - 360 V - LIV 326 - 345
2 - 23
HAUSHALTSSATZUNG MIT HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2013
Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
27.5.1979 30.6.1985 30.6.1986 25.5.1987 30.6.1988 30.6.1989 30.6.1990 30.6.1991 30.6.1992 30.6.1993 30.6.1994 30.6.1995 30.6.1996 30.6.1997 30.6.1998 30.6.1999 30.6.2000 30.6.2001 30.6.2002 30.6.2003 30.6.2004 30.6.2005 30.6.2006 30.6.2007 30.6.2008 30.6.2009 30.6.2010 30.6.2011 30.6.2012
15.849 Einwohner 15.891 Einwohner 15.795 Einwohner 16.024 Einwohner 16.310 Einwohner 16.445 Einwohner 16.844 Einwohner 17.124 Einwohner 17.659 Einwohner 18.131 Einwohner 18.545 Einwohner 18.580 Einwohner 19.014 Einwohner 19.464 Einwohner 19.764 Einwohner 20.060 Einwohner 20.118 Einwohner 20.227 Einwohner 20.452 Einwohner 20.565 Einwohner 20.666 Einwohner 20.774 Einwohner 20.749 Einwohner 20.869 Einwohner 20.972 Einwohner 21.029 Einwohner 21.128 Einwohner 21.140 Einwohner 21.177 Einwohner
Gesamtfläche des Gemeindegebietes Zuletzt abgeschlossen ist die Rechnung für das Haushaltsjahr 2011
3.485 ha
Die Einwohner der Stadt Hockenheim 22.000
Entwicklung der Einwohnerzahl
Stand: 30.06.2012
Stand jeweils zum 30.06.
weiblich männlich
21.000
10.736 10.441
21.130 21.140
21.177
20.972 21.029 20.774 20.565
20.749
20.869
20.666
20.452 20.000
19.000
18.000
Einwohnerzahl nach Alter und Geschlecht
17.000 weiblich
männlich 71 u. Älter 61-70 51-60 41-50 31-40
16.000 21-30 11-20
0-10 -2000
-1000
1000
2000
3000
15.000
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Haushaltsplan 2013 auf einen Blick
in Mio. Euro
Verwaltungshaushalt in Mio. €
Ausgaben
Einnahmen 60,0
60,0
2,0 Zuführung zum VmH
4,4 Kalk. Einnahmen 4,0 Innere Verr.
50,0
50,0
4,0 Innere Verr.
5,5 Sonst. Einnahmen
40,0
4,4 Kalk. Kosten
0,9
Sonst. Ausg.
4,2 Zuweisungen
40,0
4,7 Gebühren, Entgelte
10,2
30,0
11,7 Personalaufwand
30,0
Zuweisungen 11,1 20,0
20,0
Betriebs- und Sachaufwand
10,0
15,1
24,6 Steuern
10,0
Umlagen
0,0
0,0
Vermögenshaushalt Einnahmen
Ausgaben 9,0
0,5 2,0
8,0
Zuführung vom VwH 7,0
1,3 Kreditaufnahme/ Umschuldungen 0,4
Sonst. Ausgaben 1,3 Kredittilgungen/ Umschuldungen
2,0 6,0
Vermögenserwerb
Beiträge 5,0
2,9
4,0
Veräußerungen
4,8 3,0
Baumaßnahmen 0,8
Zuweisungen
1,2 Rückl.entnahme
2,0
1,0
0,0
Rücklage Entnahme
Rücklagenentn.
Anfangsbestand 4,6 Mio. €
Zuführung Endbestand 3,4 Mio. €
I
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HOCKENHEIM FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2013
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 3.10.1983 (Ges. Bl. S. 578) hat der Gemeinderat am 27.02.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
62.091.200 € 53.452.700 € 8.638.500 €
1.250.000 € 3.126.000 €
§2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
7.000.000 €
§3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge.
280 v.H. 300 v.H. 350 v.H.
Hockenheim, den 28.02.2013 Der Oberbürgermeister
Dieter Gummer
III
FESTSTELLUNGSBESCHLUSS ÜBER DEN WIRTSCHAFTSPLAN DER STADTWERKE HOCKENHEIM FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2013 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2013 aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 14 Abs. 1 EBG vom 08.01.1992 (GBl.S 21) i.V. mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan 2013 wie folgt festgesetzt:
§ 1 Wirtschaftsplan 1. Erfolgsplan Die Einnahmen und Ausgaben der Gewinn- und Verlustrechnung betragen
31.453.000 Euro
2. Vermögensplan Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes betragen
7.184.000 Euro
§ 2 Kredite Der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für das Wirtschaftsjahr 2013 betragen
5.094.000 Euro
§ 3 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt. Hockenheim, den 28.02.201318. April 200 Der Oberbürgermeister
Dieter Gummer
V
VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2013
UND ZUM DER
WIRTSCHAFTSPLAN
STADTWERKE FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2013
I. RÜCKBLICK AUF DAS ABGESCHLOSSENE HAUSHALTSJAHR 2011 1. Jahresrechnung Die schnelle Erholung von der Wirtschafts- und Finanzkrise kam entgegen allen Erwartungen bereits im Verlauf des Jahres den baden-württembergischen Kommunen entgegen. So stiegen u.a. die Steuereinnahmen, sodass sich der Finanzierungssaldo mit 1,6 Mrd. € auf das Niveau des Jahres 2008 entwickeln konnte. Diese erfreuliche Tendenz basiert im Wesentlichen auf 2 Säulen: Zum einen steigerte sich die Gewerbesteuer um 29 % zum andern stieg der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Zeitgleich sank die Finanzausgleichsumlage an das Land, wodurch Städte und Gemeinden die Verluste der Vorjahre abbauen konnten. Korrespondierend zu dieser Einnahmeentwicklung war die Ausgabedisziplin 2011 ein ständiger Begleiter. Im November konnte der Dauerstreit über die Verteilung der Kosten der Kleinkindbetreuung zwischen Land und Kommunen beigelegt werden, wobei das Land 68 % in Zukunft übernimmt. Am 25.01.2011 beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung. Im Verwaltungshaushalt überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 493.000 €. Der Höchstbetrag der Kassenkredite war mit 7 Mio. € festgesetzt. Die eingeplanten Kreditaufnahmen betrugen 1,7 Mio. €. Der Vermögenshaushalt war maßgeblich durch die Veranschlagung des Erwerbs und der Veräußerung des Geländes am Herrenteich mit 1,9 Mio. €, bzw. 2,1 Mio. € sowie der Einbringung von Teilgrundstücken über 5,1 Mio. € bei der Hockenheim-Ring GmbH bestimmt. Ferner waren 790.000 € als Kapitaleinlage bei der Hockenheim-Ring GmbH veranschlagt und die bereits begonnenen Brandschutzmaßnahmen in den einzelnen Schulen sowie der Umbau der ehemaligen Bibliothek zur Schülermensa wurden fortgesetzt. Auch die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages Industriegebiet „Kiesgrube“ war veranschlagt.
VI Im Ergebnis stellt sich die Einnahmesituation der Stadt günstiger dar als dies zu Jahresbeginn erwartet werden durfte. Insbesondere die Entwicklung bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, schuf die Basis zur Erwirtschaftung einer Investitionsrate, die deutlich über Planung liegt. Parallel trugen Einsparungen, speziell bei den Personalausgaben und dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand dazu bei, dass dem Vermögenshaushalt 6,3 Mio. € statt der geplanten 493.000 € zugeführt wurden. Im Vermögenshaushalt konnte weder das Zwangsvollstreckungsverfahren „Herrenteich“ abgeschlossen noch der städtebauliche Vertrag „Kiesgrube“ umgesetzt werden. Nichtsdestotrotz gelang es, die über die Zuführungsrate zusätzlich erwirtschafteten Investitionsmittel i. H. v. 5,8 Mio. € im Wesentlichen der Rücklage zuzuführen. Die Entwicklung des Schuldenstandes sowie der Rücklage ist nachfolgender tabellarischer Auflistung zu entnehmen: Vergleich Planung – Inanspruchnahme Fremdmittel: Haushaltsrest 2010
1.200.000,00 €
Haushalt 2011
1.700.000,00 €
Verfügbar
2.900.000,00 €
Darlehensaufnahme
- 2.225.000,00 €
Haushaltsrest 2011
- 522.000,00 €
Nicht in Anspruch genommen
153.000,00 €
Schuldenstand: Anfangsstand: Darlehensaufnahme: Darlehenstilgung: Jahresübergreifende Umschuldung: Darlehensendstand/Haushalts-Ist: Nettoneuverschuldung/Haushalts-Ist: Dies entsprach einer Pro-Kopf-Verschuldung von
21.106.877,40 € 2.225.000,00 € - 1.178.915,38 € - 521.517,80 € 21.631.444,22 € 524.566,82 € 1.023,39 €.
Rücklage: Rücklage Anfangsbestand Entnahme nach Plan
2.265.078,62 € 477.000,00 €
VII Zuführung lt. Jahresabschluss
4.722.384,14 €
Nettozuführung
4.245.384,14 €
Endbestand
6.510.462,76 €
Zum Bilanzstichtag sind in der Gesamtvermögensrechnung nachfolgende Bestände ausgewiesen: Aktiva Anlagevermögen
141.667.151,74 €
Geldanlagen
4.250.999,26 €
Forderungen aus laufender Rechnung
6.632.719,99 €
Summe
152.550.870,99 €
Passiva Anlagenkapital
141.667.151,74 €
Rücklagen und sonstige Vermögensbindungen
6.511.462,02 €
Verpflichtungen aus laufender Rechnung
4.372.257,23 €
Summe
152.550.870,99 €
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2011 mit Beschluss vom 24.10.2012 wie folgt fest:
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamthau shalt
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11.
Soll-Einnahmen N eue Haushaltseinnahmereste Zwischensumme AB: Haushaltseinnahmerest vom Vorjahr Bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben N eue Haushaltsausgabereste Zwischensumme AB: Haushaltsausgaberest vom Vorjahr Bereinigte Soll-Ausgaben Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag)
51.845.510,79 0,00 51.845.510,79 0,00
16.771.407,70 785.300,00 17.556.707,70 1.652.800,00
68.616.918,49 785.300,00 69.402.218,49 1.652.800,00
51.845.510,79 51.862.610,79 311.400,00 52.174.010,79 328.500,00 51.845.510,79 0,00
15.903.907,70 16.343.507,70 2.110.600,00 18.454.107,70 2.550.200,00 15.903.907,70 0,00
67.749.418,49 68.206.118,49 2.422.000,00 70.628.118,49 2.878.700,00 67.749.418,49 0,00
12.0 12.1 12.2 13. 14.
Nachrichtlich: Abgänge an: Haushaltseinnahmereste Haushaltsausgabereste Überschuß nach § 41 Abs. 3 GemHVO Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GO GemHVO
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 1.115.956,78 0,00 0,00
0,00 1.115.956,78 0,00 0,00
VIII 2. Jahresergebnis der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2011 Das Wirtschaftsjahr 2011 schloss mit einem Überschuss von 392.098,61 € ab (Vorjahr 122.720,45 €). Die an die Stadt abzuführende Konzessionsabgabe konnte mit 776.257,25 € in voller Höhe erwirtschaftet werden. (Vorjahr 833.645,23 €). Der nutzbare Stromverkauf an die Kunden verringerte sich gegenüber dem Jahr 2010 um 10.525 MWh beziehungsweise 13,0 %. Die Umsatzerlöse stiegen um ca. 3,3 % bedingt durch höhere EEG-Lieferungen an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber. Die Gasabgabe war im Berichtsjahr um 37.048 MWh oder 21,6 % niedriger als im Vorjahr. Der nutzbare Wasserverkauf hat um 33.000 m³ bzw. 2,7 % zugenommen. Die Stromerzeugung des Blockheizkraftwerkes beim Freizeitbad Aquadrom nahm im Vergleich zum Vorjahr um rd. 21,4 % ab. Die Zahl der Badegäste des Freizeitbades Aquadrom stieg im Vergleich zum Jahr 2010 um 22.000. Die vermögenswirksamen Investitionen der Stadtwerke betrugen im Berichtsjahr, ohne Anlagen im Bau und Finanzanlagen, 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Daran waren die Versorgungsbetriebe mit 1,7 Mio. € = 86 % und das Freizeitbad Aquadrom mit 0,3 Mio. € = 14 % beteiligt.
IX
II. FINANZWIRTSCHAFT DES JAHRES 2012 1. Haushaltssatzung 2012 Der Gemeinderat beschloss am 21.03.2012 die Haushaltssatzung 2012. Grundlage für die Planung bildete der Haushaltserlass des Landes unter Berücksichtigung der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2011. Der Haushaltsplan wurde wie folgt festgesetzt: Haushalt 1. die Einnahmen und Ausgaben beliefen sich auf je
65.728.800 €
davon im Verwaltungshaushalt
50.627.500 €
im Vermögenshaushalt
15.101.300 €
2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen betrug
1.300.000 €
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde festgesetzt auf
2.365.000 €
4. der Höchstbetrag der Kassenkredite betrug
7.000.000 €
5. die Hebesätze betrugen Grundsteuer A
280 v.H.
Grundsteuer B
300 v.H.
Gewerbesteuer
350 v.H.
Für 2012 wurde eine Steigerung des Bruttoinlandproduktes um 0,9 % vorausgesagt bei gleichzeitiger Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt. Kritisch wurde jedoch die Eurokrise gesehen, u.a. bedingt durch die Schuldenkrise einiger Staaten. Der Gemeindetag wies auf den Kommunen fehlende Finanzreserven hin, die zur Überbrückung der schwierigen Jahre 2009 und 2010 aufgebraucht wurden. Durch den Pakt für Chancengleichheit erkannte das Land das Konnexitätsprinzip, zumindest im Bereich der Kleinkindbetreuung, überwiegend an und gewährte
X deutlich erhöhte Zuweisungen. Bei der Planung konnte trotz Ausgabensteigerungen eine Investitionsrate i. H. v. 3 Mio. € veranschlagt werden. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte über eine Rücklageentnahme i. H. v. 1,9 Mio. € sowie eine Kreditaufnahme von 1,3 Mio. €. Der geplante Schuldenstand zum Jahresende belief sich auf 22,2 Mio. €. Fazit: Gegenüber der Planung wird aktuell von einer deutlich günstigeren Einnahmesituation, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ausgegangen. Trotz damit verbundener höherer Gewerbesteuerumlagezahlungen verbessert sich die Zuführungsrate deutlich. Im Vermögenshaushalt ist nach wie vor das Zwangsvollstreckungsverfahren „Herrenteich“ nicht abgeschlossen, so dass unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen Haushaltsrests für die Zahlungsleistungen an das Land, die Einnahmen für die Veräußerung des Areals i. H. v. ca. 2 Mio. € ausbleiben. Daneben hat sich auch die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages “Industriegebiet Kiesgrube“ 2012 verzögert. Per Saldo stehen dem Haushalt ca. 600.000 € nicht zur Verfügung. Dennoch zeichnet sich im Ganzen ein positives Bild ab. 2. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke weist ein Gesamtvolumen von
37.503.000 €
aus. Davon entfallen auf den Erfolgsplan den Vermögensplan
28.769.000 € 8.734.000 €
Die im Vermögensplan vorgesehene Kreditaufnahme von 6,787 Mio. € wurde in Höhe von 2,5 Mio. € benötigt. Noch nicht in Anspruch genommene 0,5 Mio. € werden im Jahr 2013 aufgenommen. Die einzelnen Betriebszweige der Versorgungsbetriebe entwickelten sich während des Wirtschaftsjahres insgesamt positiv. Die Besucherzahlen des Freizeitbades Aquadrom waren dagegen rückläufig. Es wird erwartet, dass das prognostizierte Jahresergebnis von 220.000 € erreicht wird. €
XI
III. BLICK AUF DAS HAUSHALTSJAHR 2013 Im Zuge der Eurokrise hat sich die Weltwirtschaft konjunkturell stark abgeschwächt, was auch die Konjunkturentwicklung in Deutschland belastet. Aufgrund der Rezession in einzelnen Mitgliedsstaaten gingen die Exporte im Euroraum zurück. Trotz der eingetrübten Weltwirtschaft konnte dank Abwertung des Euro durch den Außenhandel mit Ländern außerhalb des Euroraumes die konjunkturelle Entwicklung stabil gehalten werden. Laut Einschätzung des Sachverständigenrates in seinem Jahresgutachten 2012/13 dürfte sich 2013 die Zunahme des Bruttoinlandproduktes voraussichtlich auf 0,8 % belaufen bei gleichzeitig günstiger Entwicklung des Arbeitsmarktes. Durch die Krisen im Euroraum trat allerdings der nach wie vor bestehende wirtschaftspolitische Handlungsbedarf in Deutschland in den Hintergrund. Hier gibt es eine Reihe von Faktoren, die die künftige Entwicklung beeinflussen: Die Energiewende muss effektiv und effizient gestaltet, Reformen im Gesundheitswesen müssen vorangebracht, eingeleitete und umgesetzte Reformen in der Alterssicherung sollten nicht verwässert und die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt sollte erhalten werden. In seinem Jahresgutachten verweist der Sachverständigenrat aber auch auf strukturelle Verwerfungen auf kommunaler Ebene hin. Insgesamt stehen die Kommunen in ihrer Gesamtheit besser als Bund und Länder da. Aber zwischen einzelnen Städten und Gemeinden besteht eine erhebliche Varianz. Eine Reihe von Kommunen hat mittlerweile verstärkt auf das Instrument der Kassenkredite zur Refinanzierung zurückgegriffen. Aufgrund der prekären Lage in einzelnen Bundesländern, insbesondere Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, wurden Altschuldenregelungen beschlossen. Diese schwierige Situation ist u.a. auf hohe Sozialleistungen, Ausgabensteigerungen und vermehrte Aufgabenzuweisungen zurückzuführen. Auch im Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht der Gemeindeprüfungsanstalt wird im Ausblick auf 2013 von weiter steigenden Steuereinnahmen gesprochen. Aufgrund der unerwartet deutlichen Verbesserungen der Arbeitsmarktlage könnte in Baden-Württemberg mit weiteren Einnahmesteigerungen gerechnet werden. Dem gegenüber stehen Steigerungen bei den Personalausgaben aufgrund des weiteren personellen Ausbaus bei den Kinderbetreuungseinrichtungen. Weitere
XII Ausgabensteigerungen, wie steigende Energiepreise, Teuerungsrate, soziale Leistungen, werden das Steuerplus schnell wieder aufzehren. Die GPA folgert daraus, dass die mit erheblichen Anstrengungen durchgeführten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gleichwohl fortzusetzen sind und zu einer Daueraufgabe werden. Um die Verschuldung abzubauen und notwendige finanzielle Spielräume zur stetigen Aufgabenerfüllung zu erhalten, bzw. wiederzuerlangen, sind Überlegungen, bzw. Entscheidungen über einen Verzicht auf Leistungsangebote, wirtschaftlichere Alternativen, Beschränkung von Leistungsstandards oder Optimierungen maßgeblich. Die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Entwicklungen, insbesondere der Finanzierung der Investitionen und die Beachtung der Nachhaltigkeitssatzungen, sind nachfolgend dargestellt.
XIII 1. Verwaltungshaushalt Ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt 2013 das Volumen des Verwaltungshaushaltes mit 51,5 Mio. € um 3,9 Mio. € über dem Vorjahresansatz; dies entspricht einer Steigerung von 8,2 %. Aus nachfolgender Tabelle sind die einzelnen Veränderungen ersichtlich:
2013 Euro Einnahme n
2012 Euro
Veränderungen Euro
in %
53.452.700
50.627.500
2.825.200
5,58
8.474.700
8.146.600
328.100
4,03
44.978.000
42.480.900
2.497.100
5,88
51.473.700
47.591.500
3.882.200
8,16
8.474.700
8.146.600
328.100
4,03
Bereinigte s Ausgabenvolume n
42.999.000
39.444.900
3.554.100
9,01
Zuführung zum Ve rmögens.HH
1.979.000
3.036.000
2.543.000
83,76
(ohne Zuführung vom Ve rm.HH) ./. Inne re Ve rrechnungen und kalkulat.Einnahmen Bereinigte s Einnahmenvolume n Ausgabe n (ohne Zuführung zum Verm.-HH) ./. Inne re Ve rrechnungen und kalkulat. Ausgaben
Verwaltungshaushalt Einnahmen
kalkulatorische Einnahmen 8,29%
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1,84%
Miete, Pacht, Kapitalerträge, innere Verrechnungen 13,46%
Steuern 26,19%
53.452.700 €
Gebühren, Entgelte 8,70% Zuweisungen, Zuschüsse 7,00%
Sonstige Einnahmen 4,38%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 18,01% Finanzzuweisungen 12,13%
XIV 1.1.
Entwicklung der wichtigsten Einnahmearten des Verwaltungshaushaltes
Entwicklung der Steuern und Zuweisungen
30.000.000 25.000.000 20.000.000 15.000.000 10.000.000 5.000.000 0
2016*** 2015*** 2014*** 2013** 2012** 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 * Nachtrag ** Haushalt *** Finanzplan Ant. an d. Umsatzst.
Jahr
Grundsteuer A und B
Euro
Grundsteuer
Ant. a d Eink.st.
Gewerbesteuer
Steuerkraftsumme
GewerbeSteuer
Vergnügungs.steuer
Anteil an der Einkom.steuer
Anteil an der Umsatzsteuer
Entgelte (Gebühren, Mieten, Verkaufserlöse)
Summe Einnahmen insgesamt
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1998
2.036.502,67
6.603.248,27
53.092,55
5.884.865,21
722.344,99
5.529.194,77 20.829.248,46
1999
2.075.126,96
8.963.642,00
51.538,22
6.337.583,30
761.387,79
6.080.265,44 24.269.521,25
2000
2.176.033,12
5.348.589,86
52.223,35
7.008.441,85
791.357,78
5.811.461,57 21.188.107,53
2001
2.169.919,32
5.918.908,28
51.543,33
6.770.159,87
780.619,53
6.099.577,85 21.790.728,18
2002
2.180.585,47
5.618.687,43
47.092,99
6.726.208,98
768.855,35
6.292.104,15 21.633.534,37
2003
2.352.188,77
4.970.053,68
55.232,62
6.913.196,43
773.252,78
6.791.776,96 21.855.701,24
2004
2.287.126,48
6.072.545,60
63.210,00
6.575.480,45
772.494,85
6.057.057,63 21.827.915,01
2005
2.316.402,98
6.834.260,95
88.842,00
6.523.586,43
776.549,06
5.922.363,84 22.462.005,26
2006
2.407.828,19
7.761.958,54
91.584,00
7.053.933,17
817.453,52
6.360.064,84 24.492.822,26
2007
2.530.235,46
9.233.933,84
86.103,00
7.900.622,50
914.019,06
6.140.561,25 26.805.475,11
2008
2.586.515,10
8.515.123,16
75.543,00
8.886.973,11
946.651,32
6.341.408,78 27.352.214,47
2009
2.589.846,97
7.548.839,55
70.344,00
7.892.165,09
906.678,88
6.241.424,92 25.249.299,41
2010
2.640.551,97
7.652.638,14 391.510,64
7.863.990,43
910.077,10
6.703.729,35 26.162.497,63
XV
Jahr
2011
Grundsteuer A und B
GewerbeSteuer
Vergnügungs.steuer
Anteil an der Einkom.steuer
Anteil an der Umsatzsteuer
Entgelte (Gebühren, Mieten, Verkaufserlöse)
Summe Einnahmen insgesamt
2.655.319,82 12.229.327,62 549.564,97
8.310.907,36
966.490,34
6.711.788,66 31.423.398,77
2012**
2.652.000,00
9.500.000,00 450.000,00
8.722.000,00
942.000,00
7.023.000,00 29.289.000,00
2013**
2.657.000,00 10.700.000,00 550.000,00
9.625.000,00
981.000,00
6.953.100,00 31.466.100,00
2014*** 2.660.000,00 11.000.000,00 550.000,00 10.026.000,00 1.010.000,00
6.837.200,00 32.083.200,00
2015*** 2.663.000,00 11.300.000,00 550.000,00 10.146.000,00
968.000,00
6.704.500,00 32.331.500,00
2016*** 2.666.000,00 11.600.000,00 550.000,00 10.608.000,00 1.005.000,00
6.808.000,00 33.237.000,00
*) = Nachtrag **) = Planzahlen ***)= Finanzplanung
1.1.1 Steuern, allgemeine Zuweisungen a. Grundsteuer Die Grundsteuer trägt lediglich 4,97 % zur Ausgabenfinanzierung des Verwaltungshaushalts bei. Im Finanzplanungszeitraum ist keine Hebesatzänderung vorgesehen. Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) liegt bei 280 % und der für Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 300 %. Gegenüber dem Vorjahr konnte der Ansatz um 5.000 € gesteigert werden. Begründet ist dies in Neuansiedlungen im Finanzplanungszeitraum. b. Gewerbesteuer Der Gewerbesteuerhebesatz wurde 2010 auf 350 % festgesetzt. Eine Veränderung ist über den gesamten Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen. 2013 sind 10,7 Mio. € eingeplant. Sie steigen im Finanzplanungszeitraum moderat auf 11,6 Mio. €. c. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Berechnung der Einkommenssteuer gemäß Haushaltserlass 2013, auf der Basis der November-Schätzung 2012, liegt ein Landesanteil von 4,8 Mrd. € zugrunde. Mit dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Verteilerschlüssel vervielfältigt, ergibt sich ein Ansatz von 9,6 Mio. €. Im Vergleich zu der Vorjahresplanung entspricht dies einer Steigerung um 903.000 €. Insgesamt erscheinen die prognostizierten Steigerungen von 15 % im Jahr 2016, bezogen auf das Ausgangsjahr 2013, eher optimistisch und führen zu einem Anwachsen dieser Finanzmittel auf 10,6 Mio. €.
XVI
d. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Ausrichtung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgte gleichfalls an den Orientierungsdaten des Innen- und Finanzministeriums. Damit ergeben sich Haushaltsmittel i. H. v. 981.000 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 39.000 €. e. Sonstige Steuern Unter „Sonstige Steuern“ werden die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer veranschlagt. Bei der Vergnügungssteuer konnten, bedingt durch die Umstellung der Besteuerung nach dem Einspielergebnis (Bruttokasse) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf 15 %, bereits in den letzten Jahren deutlich mehr Mittel veranschlagt und vereinnahmt werden. Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2011 mit 549.564,97 € wird 2013 mit ebenfalls 550.000 € gerechnet. Bei der Hundesteuer (92.000 €) wurde im Vergleich zu 2012 eine Zunahme von 10.000 € eingeplant. Begründet ist dies in der vorgesehenen Bestandsaufnahme der veranlagten Hunde, die im 1. Jahr aber zu Ausgaben in vergleichbarer Höhe bei den Sachverständigen- und Gerichtskosten führt. Ab 2014 kommen die Mehreinnahmen dann der Stadt zugute. Gleichfalls wird durch diese Maßnahme die Gerechtigkeit erhöht. f. Steuern insgesamt Mit 24,6 Mio. € übertrifft die Prognose 2013 die Vorjahreserwartungen um 2,3 Mio. €. g. Kommunaler Finanzausgleich Die Kommunen erhalten über den kommunalen Finanzausgleich als Träger öffentlicher Aufgaben die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel durch Beteiligung am Steueraufkommen des Landes Baden-Württemberg. Dadurch werden eigene unzureichende Steuereinnahmen quantitativ aufgestockt, sofern der Finanzierungsbedarf (Bedarfsmesszahl) höher liegt als die Steuerkraft einer Gemeinde (Steuerkraftmesszahl). Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft gewährleisten einen finanziellen Ausgleich zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Gemeinden. Der im Haushaltserlass genannte Grundkopfbetrag von 1.020 €, mit dessen Hilfe die Bedarfsmesszahl ermittelt wird, erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 97 €. Umgerechnet auf die
XVII städtische Einwohnerzahl entspricht dies bei einem anzuwendenden Kopfbetrag von 1.197,30 € im Vorjahresvergleich einer Steigerung über 113,90 €. Daraus errechnet sich die Bedarfsmesszahl von 25,6 Mio. € (Vorjahr 23,1 Mio. €), die auf 29 Mio. € steigt. Saldiert man nun die entsprechenden Steuerkraftmesszahlen, ergeben sich die in der Tabelle dargestellten Schlüsselzahlen. Von diesen erhält die Gemeinde rd. 70 % als Schlüsselzuweisung. Die Schlüsselzahl fällt in den Jahren 2013 und 2014 aufgrund der hohen Steuerkraftmesszahl und steigt erstmalig wieder 2015 und 2016. Ursächlich hierfür sind die guten Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
2013
2012
2011
2010
1.197,00
1.083,40
1.027,00
1.146,40
21.322
21.348
21.337
21.231
Bedarfsmesszahl
25.522.434
23.128.423
21.913.099
24.339.218
Steuerkraftmesszahl
19.410.831
16.129.813
15.975.985
17.644.663
6.111.603
6.998.610
5.937.114
6.694.555
Kopfbetrag zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl erhöhte Einwohnerzahl
Schlüsselzahl
Ergänzt werden diese Mittel durch die kommunale Investitionspauschale (KIP), einer Schlüsselzuweisung für jeden Einwohner, ohne Bindung an einen bestimmten Verwendungszweck zur Finanzierung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen. Gemäß den Vorgaben des Wirtschafts- und Finanzministeriums kann über den gesamten Finanzplanungszeitraum mit einem Betrag von 50 € gerechnet werden. Damit ergeben sich Einnahmen von etwa 1 Mio. €. Zu den „Sonstige, allgemeine Zuweisungen“ gehören die Mittel an die Träger der unteren Verwaltungsbehörde (203.817 €) sowie die Zuweisungen für Große Kreisstädte (74.755 €). Beide erfahren schon seit Jahren keine bemerkenswerten Zuwächse. Dies entspricht auch der Entwicklung im Finanzplanungszeitraum. Bei den Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich handelt es sich um einen finanziellen Ersatz für Mindereinnahmen durch die Systemumstellung bei
XVIII der Auszahlung des Kindergeldes 1996 bei der Lohn- und Einkommensteuer. Die Bemessungsbasis steigt 2013 auf 429 Mio. € an. Daraus ergeben sich Einnahmen i.H. v. 860.000 €. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung von 32.000 €. 1.1.2 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb a. Gebühren und ähnliche Entgelte Die Gebühreneinnahmen sind mit 4,7 Mio. € ausgewiesen. Gegenüber 2012 bedeutet dies eine Zunahme von 61.000 €. Hierzu tragen die Verwaltungsgebühren mit 665.900 € und die Benutzungsgebühren mit 3.987.100 € bei. Die wesentlichen Verwaltungsgebühren entstehen beim Bürgerbüro (125.000 €), beim Ordnungsamt (130.000 €) und beim Baurechtsamt (200.000 €). Zunahmen über 25.000 € sind bei den Verwaltungsgebühren bei der Bauordnung zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies durch die vermehrte Nutzung des Kenntnisgabeverfahrens. Demzufolge entwickeln sich aber gleichzeitig die Baugesuchsgebühren rückläufig. Maßgeblichen Anteil an den Benutzungsgebühren haben die Abwassergebühren (2,9 Mio. €), gefolgt von den Kindergartengebühren (390.000 €) und den Kaufgrabgebühren (150.000 €). Wesentliche Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr werden bei den Kindergartengebühren (36.000 €) sowie den Kaufgrabgebühren (10.000 €) erwartet. Letztere Entwicklung ist auf die anstehende Gebührenneukalkulation zurückzuführen. Bei der Abwasserbeseitigung wird von einer versiegelten Fläche von 2.050.000 m² als ansatzfähiger Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ausgegangen. Als Verteilungsmaßstab für die Schmutzwassergebühr 2013 ist eine Schmutzwassermenge von 1,2 Mio. m³ zugrunde gelegt. Die Schmutzwassergebühr beträgt unverändert 1,80 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,39 €/m². Sofern sich 2014 die Kostensituation nicht maßgeblich verändert, kann hier von gleichbleibenden Gebühren ausgegangen werden.
XIX
EinPersonal- Betriebs- Kalkulat. nahmen ausg. aufwand Kosten
Euro
Euro
Euro
Euro
Zusch.bedarf
Zusch.pro Kopf
Kostendeck.grad in %
Euro
Euro
Euro
Kindergärten *) 2.270.300 2.190.500
706.900
165.500
792.600
37,43
74,12
Sporthallen Grillhütte
356.300
101.100
488.000
379.900
612.700
28,93
36,77
30.600
8.800
55.900
96.600
130.700
6,17
18,97
434.200 1.793.300 1.971.000
-2.500
-0,12
100,06
Abwasserbeseit. 4.201.000
Märkte
6.300
39.200
32.900
1,55
16,07
Bestattungswesen
244.200
123.200
240.900
67.500
187.400
8,85
56,58
Industriegleis
30.000
72.100
5.600
47.700
2,25
38,61
*) = incl. Kostenanteil Kindergarten "Sonnenblume"
b. Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstige Verwaltungsund Betriebseinnahmen Die Gesamteinnahmen betragen 2.300.100 €. Sie verringern sich im Vorjahresvergleich um 131.100 €. Dies ist im Wesentlichen auf die Kostenersätze bei der Feuerwehr (-100.000 €) zurückzuführen, da 2013 auf dem Hockenheimring keine Formel-1-Veranstaltung stattfindet. Darüber hinaus ist mit geringeren Kostenersätzen zu rechnen, nachdem die Leistungen der Feuerwehr neu zu berechnen sind. Erwähnenswert sind im Weiteren 495.000 € Mieteinnahmen bei den Wohngebäuden. Diese entwickeln sich durch die Veräußerung verschiedener Objekte im Verlauf der Jahre rückläufig. So werden gegenüber dem Vorjahr 25.000 € weniger erwartet. Korrespondierend entwickeln sich die Einnahmen aus der Nebenkostenabrechnung (115.000 €), die um 21.000 € sinken. Die Erbbauzinsen sind mit 785.000 € veranschlagt. Dies ist ein Anstieg von 19.600 €. Die nachfolgende Zusammenstellung verdeutlicht die einzelnen Änderungen im Vorjahresvergleich.
XX HH-Stelle
Text
2013
2012 Differenz
Rechnungsergebnis 2011
1.0600.151000 Ersatz v. Porto- u. Fernsprechgebühren
11.000
11.000
18.125,50
1.1310.141000 Miete u. Pacht aus beb. Grundstücken
11.300
11.300
11.386,92
150.000
250.000
-100.000
141.471,63
1.3001.130000 Einnahmen aus Verkauf
33.000
47.000
-14.000
26.614,11
1.4350.141100 Nebenkostenabrechnung
16.000
16.000
15.487,86
1.4600.155100 Rückersatz Kinderferienprogramm
11.000
11.000
12.351,00
1.4642.130000 Einnahmen aus Verkauf Essen
30.000
30.000
26.779,30
1.4643.130000 Einnahmen aus Verkauf Essen
25.000
25.000
26.443,50
1.4647.155000 Rückersätze
15.000
25.000
-10.000
27.461,66
1.6010.158000 Kostenerstattung vom Vermögenshaushalt
104.200
72.000
32.200
20.088,28
1.6020.158000 Kostenerstattung vom Vermögenshaushalt
62.900
49.600
13.300
4.198,40
1.6101.155000 Rückersätze
40.000
40.000
0,00
1.6120.155000 Rückersätze
30.000
30.000
0,00
5.000
10.000
-5.000
2.020,68
1.7000.135000 Verkaufserlöse Klärgas
71.000
72.000
-1.000
70.632,89
1.7250.142000 Miete und Pacht unbeb. Grundstücken
10.000
10.000
9.203,25
1.7700.155000 Rückersätze
20.000
20.000
70,39
1.8400.140000 Pachterlöse
37.000
37.000
36.813,00
1.8550.130000 Einnahmen aus Verkauf
13.000
11.500
1.500
25.492,06
1.8810.141000 Miete u. Pacht aus beb. Grundstücken
495.000
520.000
-25.000
466.079,84
1.8810.141100 Nebenkostenabrechnung
115.000
136.000
-21.000
113.487,60
1.8810.156000 Personalkostenrückersätze VHS
14.000
14.000
13.731,52
1.8830.142000 Miete und Pacht aus unbeb. Grundstücken
51.000
51.000
55.899,26
785.000
765.400
19.600
669.240,25
18.000
27.000
-9.000
17.269,74
126.700
139.400
-12.700
232.462,96
1.1310.155000 Rückersätze
1.6700.153000 Schadensersätze
1.8830.143000 Erbbauzinsen 1.8830.144000 Miete von Hockenheim-Ring Rest Summe
2.300.100 2.431.200
-131.100 2.042.811,60
XXI c. Innere Verrechnungen Die inneren Verrechnungen schließen die Verwaltungskostenbeiträge, den Eigenverbrauch Turnhallen, Auflösung Defizit Turnhallen, EDV innere Verrechnungen, Straßenentwässerungsanteil, Raumkosten Betreuungsangebote, Leistungsverrechnung Bauhof sowie Mietverrechnungen für Zehntscheune und Schülermensa ein. Bei dieser Gruppierung handelt es sich um keine echten Einnahmen, da die gleichen Beträge (4 Mio. €) bei der Gruppierung 679 als Ausgaben veranschlagt und gebucht werden. d. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Die laufenden Zuschüsse (3,7 Mio. €) liegen um 93.900 € über denen des Vorjahres. Hier sind vorwiegend die vom Land gewährten Sachkostenbeiträge für die Schulen sowie die Zuschüsse für die städtischen und freien Kindergärten ausgewiesen. Aufgrund der Ergebnisse der Schulkostenerhebung wurden die Mittel veranschlagt. Grundsätzlich sind 90 % der vom Statistischen Landesamt für die einzelnen Schularten errechneten landesweiten Schulkosten des drittvorangegangenen Jahres über die Sachkostenbeiträge auszugleichen. Entgegen dem Trend vergangener Jahre resultiert hieraus bei einzelnen Schularten ein Sachkostenbeitragsrückgang. Bei der Realschule reduzieren sich die Mittel um 3,6 % und beim Gymnasium um 4,7 %. Hingegen profitieren die Haupt- und Werkrealschule (+0,2 %) sowie die Förderschule (+4,9 %) von der neuerlichen Erhebung. Pro Schüler werden für die Haupt- und Werkrealschule 1.119 €, die Realschule 568 €, das Gymnasium 599 €, Förderschule 1.625 €, Grundschulförderklasse 375 € vom Land gewährt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen sinkt der Gesamtbetrag von 1,5 Mio. € auf 1,4 Mio. €. Demgegenüber ist bei den Zuschüssen für die Kindergärten, inkl. der freien Träger, ein Zuwachs um 250.300 € auf 1.788.000 € zu erwarten. Im Einzelnen sind nachfolgende Zuschusszahlungen im Etat in Ansatz gebracht:
XXII
Zuschuss Betreuungsangebote Grund- und Hauptschule Sachkostenbeiträge
2013
2012
in Euro
in Euro
65.000
62.000
1.407.000
1.488.700
Pauschale für den Sportstättenbau
1.788.000
1.537.700
Zuweisungen nach § 27 Abs. 1 fa*g
29.300
33.400
Zuweis. für die Unterh. von Gem.verbindungsstr.
29.700
31.600
Zuschüsse für Kindergärten *
*inkl. Zuschüsse für die konfessionellen Kindergärten
1.1.3 Sonstige Finanzeinnahmen Die Einnahmeerwartungen (2,3 Mio. €) liegen um 646.800 € über Vorjahresniveau. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei der Konzessionsabgabe i. H. v. 662.000 €. Die veranschlagten Mittel (1.476.000 €) ergeben sich aufgrund der neu abgeschlossenen Konzessionsverträge. Im Gegensatz zu den bisher geltenden Vereinbarungen sind 2013 Abschlagszahlungen für das laufende Wirtschaftsjahr möglich. Bisher konnten lediglich Abschläge für das abgelaufene Wirtschaftsjahr angefordert werden. Deshalb können in 2013 einmalig doppelte Abschlagszahlungen vereinnahmt werden. Ab 2014 reduziert sich die Konzessionsabgabe auf 780.000 €. Ferner tragen Bußgelder (375.000 €), Provisionen aus Bürgschaften (194.000 €), Säumniszuschläge und Stundungszinsen (100.000 €) und Zinseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen (110.000 €) zur weiteren Finanzierung bei. Im Etat sind im Einzelnen veranschlagt:
Stundungszinsen und Säumniszuschläge Erstattungszinsen Nachzahlungszinsen Bußgelder des Ordnungsamtes Gewinne/Konzessionsabgabe Stadtwerke Zinseinnahmen Provisionen aus Bürgschaften
2013
2012
Differenz
in Euro
in Euro
in Euro
100.000
110.000
-10.000
70.000
70.000
375.000
390.000
-15.000
1.476.000
814.000
662.000
10.000
2.000
8.000
194.000
195.000
-1.000
2.225.000
1.581.000
644.000
XXIII 1.1.4 Kalkulatorische Einnahmen Für die kostenrechnenden Einrichtungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben (Kommunalabgabengesetz, GemHVO) zwingend angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vorzunehmen. Diese Mittel werden sowohl als Ausgabe bei der jeweiligen Einrichtung sowie als Einnahme im Einzelplan 9 des Verwaltungshaushaltes veranschlagt. Insgesamt sind die kalkulatorischen Verrechnungen kassenunwirksam. Mit 4,4 Mio. € liegen die Einnahmen und Ausgaben auf Vorjahresniveau. Nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt deren historische Entwicklung:
Kalkulator. Kosten
2016 in TEuro
2015 in TEuro
2014 in TEuro
2013 in TEuro
2012 in TEuro
2011 in TEuro
2010 in TEuro
2009 in TEuro
4.433
4.599
4.743
4.431
4.368
4.337
4.638
4.462
1.2 Ausgaben
Verwaltungshaushalt Ausgaben Zinsausgaben 1,61%
Zuschüsse, Zuweisungen etc. 7,88%
Umlagen 28,24%
kalkulatorische Ausgaben 8,29%
Weitere Finanzausg., Deckungsreserve 0,04%
Personalausgaben 21,82%
53.452.700 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt 3,70%
Sächl. Verwaltungs- und Betriebskosten 28,42%
XXIV
Wie in den Vorjahren ist man weiterhin bemüht, den bislang eingeschlagenen Kurs der Haushaltsstabilisierung fortzusetzen. Dennoch sind Ausgabenerhöhungen eingetreten. So steigen die Personalausgaben um 525.900 €, die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) um 842.500 € sowie die Umlagezahlungen um 1.856.000 €. Insgesamt sind für diese Ausgaben 37,9 Mio. € veranschlagt. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Erhöhung von 9,3 %. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums sind Steigerungen von 4,3 Mio. €, entsprechend 12,5 %, bezogen auf das Basisjahr 2012, eingeplant. Damit sind im laufenden Jahr 70,91 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes gebunden. 1.2.1 Personalausgaben Der Anstieg der Personalausgaben um 525.900 € auf 11,7 Mio. € ist auf ein verstärktes Leistungsangebot, insbesondere bei der Kinderbetreuung (2 Vollzeitstellen), der Verstärkung des Bauhofs um eine Person, die Einstellung eines Streetworkers sowie Tarifsteigerungen zurückzuführen. Bei der Tarifentwicklung wurde 2013 eine Zunahme von 2,1 % bei den Beschäftigten und von 1,5 % bei den Beamten eingeplant. Im Finanzplanungszeitraum wird 2014 mit einer Tarifentwicklung von +2 %, 2015 +1,5 % und 2016 +1 % sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Beamten gerechnet. Der Personalbestand besteht aktuell aus 25,72 Vollzeitstellen bei den Beamten, 185,92 bei den Beschäftigten und 12 bei den Auszubildenden.
XXV Die Entwicklung der Personalausgaben ergibt sich aus nachfolgender Grafik:
Entwicklung der Personalausgaben
in Mio.
14 12 10 8 6 4 2 0
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
**) = Haushaltsplan
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993 *) = Nachtrag
***) = Finanzplanung
Veränderungen der Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr
800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 -100.000
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2001
2002
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
* Nachtrag ** Haushaltsplan *** Finanzplanung
XXVI 1.2.2 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand i. H. v. 842.500 € werden im Wesentlichen Zuwächse bei der Unterhaltung (476.500 €), bei der Grundstücksbewirtschaftung (84.000 €) sowie den weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (212.500 €) veranschlagt. Zusätzliche Unterhaltungskosten entstehen bei den Schulen (315.000 €). So sind bei der Hartmann-Baumann-Schule 50.000 € für die Instandsetzung der alten Fensteranlagen eingeplant. 150.000 € erhält das Gymnasiums für die Erneuerung von Brandschutzklappen, den Umzug der Bibliothek sowie die Verlegung der Töpferei von der Volkshochschule in das Gymnasium. Ergänzend sind 45.000 € für Unterhaltungsleistungen bei der Schülermensa eingeplant. Insgesamt erhalten die Schulen 777.000 €. Die Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur (Straßen 300.000 €, Brücken 150.000 €, Signalanlagen 110.000 €, Straßenbeleuchtung 120.000 €, Wirtschaftswege 130.000 € etc.) schlägt mit insgesamt 880.000 € zu Buche. Größere Instandhaltungsmittel sind für die Wohngebäude (207.000 €), die Grünanlagen (385.000 €) sowie die Abwasserbeseitigung (670.000 €) bereitgestellt. Weiterhin wurden für die Verlegung von sog. „Stolpersteinen“ zum öffentlichen Gedenken an die Hockenheimer Opfer des Nationalsozialismus und gegebenenfalls einer damit verbundenen Projektarbeit 5.000 € zur Verfügung gestellt. Ein wesentlicher Block beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand stellt die Grundstücksbewirtschaftung mit 2.328.500 € dar. Im laufenden Jahr ist diese um 84.000 € angestiegen. Begründet ist dies durch Preissteigerungen bei den Energie-, Wasser- und Abwasserausgaben (36.000 €) sowie den Reinigungs- und Hausdiensten (54.500 €). Letzteres ist auf den Abschluss neuer Reinigungsverträge zurückzuführen. Weitere Ausgabensteigerungen (212.500 €) sind beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu verzeichnen. Maßgeblichen Anteil haben hierbei die Fortschreibung des Ortsentwässerungsplans mit 75.000 € (+50.000 €), die Flächennutzungs- und Bebauungspläne 100.000 € (+40.000 €) und die Konzeption Stadtmarketing 100.000 € (+75.000 €). Größere Ausgabemittel sind bei der Klärschlammbeseitigung (140.000 €), den EDV-Kosten (240.000 €) und den
XXVII Beleuchtungskosten (460.000 €) bereit zu stellen. Ferner wurden Mittel für den Energiebericht 5.000 €, die Breitbandinitiative 5.000 €, die Radwegkonzeption 8.000 €, die Einrichtung eines 5-köpfigen Beirats zur Gestaltung der Innenstadt 10.000 € und das Klimaschutzziel 20.000 € bereitgestellt. Aus der nachfolgenden tabellarischer Übersicht können die einzelnen Veränderungen bei den Gruppierungen entnommen werden.
50 + 51 Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen u. d. sonst. unbewegl. Verm. 52 Beschaffungen 53 Mieten u. Pachten 54 Grundstücksbewirtschaftung 55 Haltung v. Fahrzeugen 56 Dienst- u. Schutzkleidung u. Aus- u. Fortbildung 57-63 Weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben 64 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 65 Geschäftsausgaben 66 Weitere sächl. Ausgaben 67 ohne 679 Erstatt. Verw. u. Betriebsaufwand * Nachtrag ** Haushaltsplan *** Finanzplan
2008
2009
2010
2011
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
2012** 2013** 2014*** 2015*** 2016*** TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
3.464
3.262
2.943
3.337
3.456
3.933
3.616
3.611
3.677
270
260
258
303
400
362
336
336
336
165
167
148
148
177
184
184
184
184
2.034
2.037
2.097
2.002
2.245
2.329
2.340
2.354
2.365
172
168
188
243
186
217
217
217
217
150
102
131
123
217
227
215
214
214
1.868
1.966
1.938
2.047
2.233
2.446
2.372
2.352
2.389
205
219
209
270
280
286
289
227
230
562
514
515
670
736
781
779
715
719
42
45
62
52
70
66
69
63
65
236
216
299
357
308
320
320
320
320
XXVIII
Entwicklung der Unterhaltungskosten der Grundstücke und baul. Anlagen Mio. €
4,50 4,00 3,50 3,00 2,50 2,00 1,50 * Nachtrag ** Haushalt *** Finanzplanung
1,00 0,50 0,00
Entwicklung der Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und baul. Anlagen Mio. €
2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00
Zum sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand gehören ferner die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten. Deren Entwicklung wurde bereits im Zuge der Erläuterungen der Einnahmen beschrieben.
Gr.Nr.
Einnahmebzw. Ausg.art
50678
Sächl.Verw. u.Betr.aufw.
8.596
9.169
8.957
8.788
9.553
679
Inn. Verrechn. 3.410
3.368
3.517
3.584
3.641
3.778
4.043
4.082
4.106
4.129
Kalk. Kosten
4.400
4.463
4.638
4.337
4.368
4.431
4.743
4.599
4.433
2007
2008
2009
2010
2011
2012** 2013** 2014*** 2015*** 2016***
TEURO
68
4.598
10.307 11.150 10.738 10.593 10.716
Sächl.Verw.u.Betriebs16.604 16.937 16.937 17.010 17.531 18.453 19.624 19.563 19.298 19.278 aufw. Ges. * Nachtrag
** Planzahlen
*** Finanzplan
XXIX 1.2.3 Zuweisungen und Zuschüsse Nach wie vor hohen Stellenwert genießt die Förderung unserer Vereine. Trotz der angespannten Haushaltssituation wird diese in ihrer Höhe nicht angetastet. Dies verdeutlicht die Wertschätzung gegenüber den Vereinen, deren ehrenamtliche Arbeit unentbehrlich ist. Der Zuschussbetrag für die Kinderbetreuung (Montessori, interkommunaler Finanzausgleich, Kinderkrippen, konfessionelle Kindergärten, Schülerhort) beträgt mittlerweile 2,3 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg von 314.000 €. Die abgebildete Tabelle verschafft einen Überblick über die Bezuschussung:
Zuschüsse
Zuschüsse an städt. Gesellschaften 20,88%
Sonst. Einricht. Ber. Gesundheitspflege 2,30%
Volkshochschule 1,36% Musikschule 2,96%
Sonst. Zuschüsse 1,16% Stadtbuslinie, Regionalbus 6,62%
Kompostanlage 0,28% Förderung des Sports 3,63%
4.214.100 € Kulturtragende Vereine 1,03%
Lebendiges Hockenheim 2,73%
Soziale Einrichtungen 57,05%
Sonst. Zuschüsse sind: Heimatpflege Rest Feuerwehr Rhein-Neckar-Dreieck Umlage an GPA Bürgerl. Engagement Schülermensa
15,75 % 12,27 % 2,25 % 14,52 % 4,09 % 51,12 %
XXX
HH-stelle
Haushaltsstelle
Ansatz 2013
Ansatz 2012
1.0010.718000
Bürgerschaftliches Engagement
2.000
2.000
1.0300.718000
Umlage an Gemeindeprüfungsanstalt
7.100
7.100
1.1310.704000
Zuschuss an Freiwillige Feuerwehr
6.000
6.000
1.2920.717000
Zuschuss Schülermensa
25.000
25.000
1.3000.700000
Zuschüsse an Vereine für Stadthallennutzung
23.000
23.000
1.3320.700000
Zuschüsse an Musikvereine
18.500
18.500
1.3320.700400
Zuschüsse für Konzerte
2.000
2.000
1.3400.700000
Zuschüsse an Vereine der Heimatpflege
7.000
7.000
1.3400.700100
Sonst. Fördermaßnahme
700
500
1.3400.700200
Zuschüsse Lebendiges Hockenheim
115.000
135.000
1.3500.700000
Zuschuss an Volkshochschule e.V.
182.000
175.000
1.4320.700400
Zuschuss Altenheim
13.700
13.700
1.4647.708000
Zuschuss an Kindergärten
1.4647.708500
Interkommunaler Finanzausgleich
1.4648.708000
1.855.000 1.550.000 40.000
80.000
Zuschüsse an Kinderkrippe St. Elisabeth
108.000
105.000
1.4648.708100
Zuschüsse an Kinderkrippe Postillon
271.000
225.000
1.4649.718000
Zuschüsse an Schülerhort
60.000
60.000
1.4700.700000
Zuschüsse für Sozialzwecke
10.000
10.000
1.4700.700200
Zuschuss Sonst. Soz. Einrichtungen
8.400
8.400
1.4700.700300
Zuschuss Erziehungsberatung
23.000
23.000
1.4700.700400
Zuschuss Lebenshilfe Schwetzingen
6.000
6.000
1.4700.700600
Zuschuss Beratungsst. f. Suchtkranke
8.500
7.500
1.5410.700000
Zuschüsse an DRK
3.100
3.100
1.5410.718000
Zuschuss für Chirurgische Ambulanz
54.000
54.000
1.5480.717000
Zuschuss f. Schnakenbekämpfung
40.000
37.000
1.5500.700000
Zuschüsse an Sportvereine
122.000
122.000
1.5500.700100
Sonst. Sportförderungsmassnahmen
31.000
31.000
1.5810.715000
Verlustabdeckung Parkanlagen GmbH
330.000
280.000
1.7250.716000
Zuw.Zusch.f. Kompostieranlage
12.000
12.000
1.7911.716100
Zuschuss an Rhein-Neckar-Dreieck GmbH
1.100
1.100
1.7920.717000
Zuw.Zusch. Stadtbuslinie
169.000
163.500
1.7920.717200
Zuw.Zusch Regionalbus
110.000
109.000
1.8400.715000
Verlustabdeckung Stadthallen GmbH
550.000
550.000
Durchlaufspenden Summe
4.214.100 3.852.400
XXXI 1.2.4 Sonstige Finanzausgaben a. Zinsausgaben Zur Finanzierung der Investitionen werden Kredite über 1.250.000 € benötigt. Da eine ordentliche Tilgung über 1.253.000 € vorgesehen ist, verringert sich die Verschuldung um 3.000 €. Dies erfüllt die Vorgaben der Nachhaltigkeitssatzung. Hierbei entstehen Zinsaufwendungen im Verwaltungshaushalt über 859.000 €. Nachfolgend Tabelle verdeutlicht die Zins- und Tilgungsentwicklung:
Entwicklung Zins und Tilgung in Euro 1993 davon Zinsen kostenneutral (Kap.aufstockung Bespa) 233.518,93 Euro 1994 bis 2002 dav. Jeweils Zinsen kostenneutral (Kap.aufst.Bespa) 232.228,77 Euro 2002 Rückzahlung des Eigensurrogats der Bespa 3.067.751,28 Euro
5.000.000,00 4.000.000,00 3.000.000,00 2.000.000,00 1.000.000,00 0,00 2016***
2015***
2014***
2013**
Tilgung
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2002
2003
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
*) = Nachtrag **) = Haushaltsplan ***) = Finanzplanung
Zinsen
b. Gewerbesteuerumlage Diese Umlage hängt von den erwarteten Gewerbesteuereinnahmen des laufenden Jahres ab. Sie berechnet sich aus dem durch den kommunalen Hebesatz von 350 geteilten und anschließend mit 69 Prozentpunkten multiplizierten GewerbesteuerIstaufkommen. Bei veranschlagten 10,7 Mio. € Steuereinnahmen berechnet sich eine Umlage von 2.110.000 €.
XXXII c. fa*g-Umlage Bei der an das Land abzuführenden Finanzausgleichsumlage ist zunächst der Umlagesatz zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus der Steuerkraftmesszahl des Vorvorjahres im Verhältnis zur aktuellen Bedarfsmesszahl. 2013 beträgt der ermittelte Wert 23,06 %. Anschließend wird die Steuerkraftsumme (24.241.143 €) mit dem berechneten Prozentsatz multipliziert. Da die Steuerkraftsumme (Steuerkraftmesszahl + Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft) im Vorjahresvergleich ansteigt, erhöht sich entsprechend die fa*g-Umlage auf 5,6 Mio. €. d. Kreisumlage Gleiches gilt für die Kreisumlage, da hier ebenfalls die Steuerkraftsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Trotz gleichbleibendem Umlagesatz von 30,5 %, erhöht sich die Zahllast auf 7,4 Mio. €.
Entwicklung der Umlagen Gewerbest. Umlage
Finanzausgl. Umlage
Kreisumlage
in Mio.
2016***
2015***
2013**
2014***
2011
2012**
2010
2009
*** = Finanzplanung
2008
2007
2005
2006
2004
2003
2002
** = Haushaltsplan
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
* = Nachtrag
Millionen
XXXIII
Gde.-Ant. Ekst. Gde.-Ant. Ust. Kreisuml.
Gewerbesteuer Gewerbest.uml.
Grundsteuer fa*g-Uml.
12,00
8,00 6,00
Umlagen
Steuereinnahmen
10,00
4,00 2,00 0,00
* Nachtrag ** Haushalt *** Finanzplanung
e. Zuführung an den Vermögenshaushalt Obwohl bei den wesentlichen Ausgabeblöcken im Verwaltungshaushalt (siehe Pkt 1.2) Steigerungen zu verzeichnen sind, kann aufgrund der Erholung der kommunalen Steuern und Zuweisungen sowie der einmaligen Mehreinnahme bei der Konzessionsabgabe, eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt i. H. v. 1.979.000 € erwirtschaftet werden. Im Finanzplanungszeitraum wird mit einem weiteren Anstieg der Steuern und allgemeinen Zuweisungen gerechnet. Parallel dazu steigen die Personalausgaben sowie die Umlagen. Lediglich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand kann konsolidiert werden. Insgesamt wird 2014 mit einer Zuführung von 446.000 €, 2015 mit 2,6 Mio. € und 2016 mit 3,2 Mio. € gerechnet. Die anschließende Darstellung zeigt die langfristige Entwicklung der Nettoinvestitionsrate als auch der Bruttozuführung auf:
XXXIV
Jahr
Brutto Zuführung
in % des Verw.HH
Euro
ordentl. Tilgung und Kreditbeschaffungs-
in % des Verm.HH
NettoInvestitionsrate
Euro
Euro
1981
4.894.630,93
29,64
247.644,68
3,94
4.646.986,25
1982
3.871.123,06
21,67
251.036,18
3,31
3.620.086,88
1983
3.804.425,70
20,67
257.518,32
4,81
3.546.907,38
1984
5.019.282,37
24,53
229.219,94
2,62
4.790.062,43
1985
8.153.262,51
34,53
206.700,20
2,11
7.946.562,31
1986
4.780.336,79
21,23
206.937,14
2,13
4.573.399,65
1987
3.344.747,60
16,42
216.517,25
2,62
3.128.230,35
1988
2.494.815,47
11,06
240.103,51
3,20
2.254.711,96
1989
7.531.731,05
28,55
443.400,52
2,11
7.088.330,53
1990
2.365.548,85
10,20
385.949,83
2,16
1.979.599,02
1991
2.278.024,28
8,71
664.540,90
5,98
1.613.483,38
1992
4.202.298,09
13,89
899.521,62
7,61
3.302.776,47
1993
3.585.386,11
11,01
1.095.210,73
7,80
2.490.175,38
1994
1.692.915,82
5,22
1.125.246,10
8,04
567.669,72
1995
874.670,20
2,61
1.128.903,90
17,66
-254.233,70
1996
1.157.471,33
3,33
1.127.605,58
17,94
29.865,75
1997
2.303.633,53
6,54
1.114.961,20
9,17
1.188.672,33
1998
5.269.399,96
14,26
1.163.973,54
12,94
4.105.426,42
1999
7.236.529,81
17,74
1.020.412,38
7,82
6.216.117,43
2000
3.601.475,35
9,39
1.018.404,52
7,46
2.583.070,83
2001
1.755.677,09
4,53
977.187,04
10,62
778.490,05
2002
2.360.915,14
3,60
4.157.509,09
17,41
-1.796.593,95
2003
2.469.538,44
6,33
1.203.358,99
9,75
1.266.179,45
2004
1.110.973,46
2,84
1.257.256,40
24,24
-146.282,94
2005
1.387.006,81
3,46
1.321.051,60
14,58
65.955,21
2006
3.522.658,46
8,28
1.418.763,17
9,54
2.103.895,29
2007
5.398.691,00
11,80
1.544.218,00
17,52
3.854.473,00
2008
4.172.221,52
9,02
1.509.815,08
13,41
2.662.406,44
2009
1.289.814,10
2,90
1.294.822,19
10,91
-5.008,09
2010
2.221.540,78
4,76
1.332.346,98
15,08
889.193,80
2011
6.291.760,58
12,14
1.837.183,18
11,55
4.454.577,40
2012**
3.036.000,00
6,00
3.067.000,00
20,31
-31.000,00
2013**
1.979.000,00
3,70
1.253.000,00
15,50
726.000,00
2014***
446.000,00
0,83
1.358.000,00
18,57
-912.000,00
2015***
2.620.000,00
4,73
1.409.000,00
19,63
1.211.000,00
2016***
3.232.000,00
5,69
1.402.000,00
24,11
1.830.000,00
*) = Nachtragshaushaltsplan
**) = Haushaltsplan
***) = Finanzplanung
XXXV
Zuführung zum Vermögenshaushalt in Euro
9.000.000 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 2016*** 2015*** 2014*** 2013** 2012** 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994
*) = Nachtrag **) = Haushalt ***) = Finanzplanung
2. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt ist maßgeblich durch die Mittelveranschlagung (1,16 Mio. €) für den Neubau des Bossert-Kindergartens mit 7 Gruppen an der Heidelberger Straße geprägt. Bereits 2012 wurden für diese Maßnahme 1,3 Mio. € teilfinanziert. Ferner werden für den Um- und Ausbau des St. Maria Kindergartens 330.000 € sowie für Straßenbaumaßnahmen 355.000 € bereitgestellt. Daneben stehen für die Abwasserbeseitigung 1.784.000 € und für dem Erwerb von Beteiligungen 790.000 € zur Verfügung. Einen Überblick über die Entwicklung der Investitionstätigkeit im Finanzplanungszeitraum ermöglicht nachfolgendes Schaubild:
Jahr
Baumaßnahmen Vermögenserwerb Investitionszuschüsse
2013
4,8
2,1
0,5
2014
4,1
1,8
0,1
2015
3,3
1,3
1,2
2016
1,7
1,5
0,7
XXXVI Die Entwicklung der Haushaltsstruktur zeigt die angefügte Grafik:
In Mio.
Struktur der Haushalte in Euro Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2007
2008
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
*) = Nachtrag **) = Haushaltsplan ***) = Finanzplanung
2.1 Einnahmen Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes stellt sich wie folgt dar: 1. Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
1.979.000 €
=
22,91 %
2. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.199.000 €
=
13,88 %
67.500 €
=
0,78 %
2.927.000 €
=
33,89 %
5. Beiträge und ähnliche Entgelte
447.000 €
=
5,17 %
6. Zuweisungen und Zuschüsse
769.000 €
=
8,90 %
1.250.000 €
=
14,47 %
8.638.500 €
=
100,00 %
3. Rückflüsse von Darlehen 4. Veräußerungserlöse
7. Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung) Gesamt
XXXVII Dies führt zu nachfolgendem Bild:
Vermögenshaushalt Einnahmen Rückflüsse von Darlehen 0,78%
Entnahme aus der Allg. Rücklage 13,88%
Beiträge und ähnliche Entgelte 5,17%
Zuschüsse 8,90%
Veräußerungen Anlagevermögen 33,89%
8.638.500 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt 22,91%
Kreditaufnahmen (inkl. Umschuldung) 14,47%
2.1.1 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens U.a. erfolgt die Finanzierung des Vermögenshaushaltes über Veräußerungserlöse, insbesondere durch den Verkauf von Gewerbegrundstücken (1,7 Mio. €, davon „Herrenteich“ 1,3 Mio. €), die Veräußerung von Wohngebäuden (850.000 €), Grundstückserlöse im „Baublock Rathaus-/Hubertus-/Luisen-/Jahnstraße“ (201.000 €) sowie Einnahmen (165.000 €) durch den städtebaulichen Vertrag „Industriegebiet Kiesgrube“. Insgesamt summieren sich die Veräußerungserlöse auf 2.927.000 €. 2.1.2 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Abgesehen von den Zuweisungen für das neue Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße Süd“ i. H. v. 73.000 € erhält die Stadt weitere Landesmittel für die Anschaffung von Einsatzfahrzeugen bei der Feuerwehr i. H. v. 71.000 € (40.000 € Vorausrüstwagen, 21.000 € Einsatzleitwagen, 10.000 € Kommandowagen). Weitere Zuweisungen sind auf den Neubau des Kindergartens in der Heidelberger Straße (360.000 €) und den städtebaulichen Vertrag „Industriegebiet Kiesgrube“
XXXVIII (157.000 €) zurückzuführen. Ferner beteiligt sich die Gemeinde Reilingen an den Baukosten für die Abwasserbeseitigung mit 91.000 €. 2.1.3 Einnahmen aus Krediten Die Finanzierung der Investitionen beruht hauptsächlich auf 3 Säulen. Hierbei stellt der Überschuss, der im Verwaltungshaushalt erzielt wird, die Basis dar. Insgesamt übersteigen die Einnahmen die Ausgaben um 1.979.000 €. Ferner können aus der Rücklage 1.199.000 € entnommen werden. Komplementiert wird die Finanzierung durch Fremdmitteln i. H. v. 1.250.000 €. Da gleichzeitig die ordentliche Tilgung (1.253.000 €) die Kreditaufnahme übersteigt, reduziert sich die Fremdverschuldung. Dies entspricht den Vorgaben der Nachhaltigkeitssatzung. Hier ist in § 1 geregelt, dass weder im Haushaltsplan noch in der Finanzplanung eine Nettoneuverschuldung erfolgen darf. Dies bedeutet, dass die Kreditaufnahme maximal bis zur Höhe der ordentlichen Tilgung zulässig ist. Dies gelingt im gesamten Planungszeitraum. Die Entwicklung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum ist unter Punkt V dargestellt.
XXXIX 2.2 Ausgaben Im Vermögenshaushalt werden nachfolgende Ausgabemittel zur Verfügung gestellt:
Vermögenshaushalt Ausgaben Erwerb von bewegl. Vermögen 8,99%
Tilgung, Umschuldungen 14,52%
Beteiligungen 9,15%
Erwerb von Grundstücken 6,05%
8.638.500 € Zuschüsse 6,25%
Baumaßnahmen 55,04%
1. Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinl.
790.500 €
=
9,15 %
2. Erwerb von Grundstücken
523.000 €
=
6,05 %
3. Erwerb von beweglichem Vermögen
777.000 €
=
8,99 %
4. Baumaßnahmen
4.755.000 €
=
55,04 %
5. Tilgung von Darlehen, Umschuldungen
1.253.000 €
=
14.52 %
540.000 €
=
6,25 %
8.638.500 €
=
100,00 %
6. Zuschüsse Gesamt
2.2.1 Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen Zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs und zur Stärkung des Eigenkapitals erhält die Hockenheim-Ring GmbH 790.000 € in die Kapitalrücklage zugeführt. Ergänzend wird die Prozessbürgschaft Bickardt Bau in eine Ausfallbürgschaft umgewandelt. Dadurch kann die Hockenheim-Ring GmbH Zahlungen leisten, die aus dem Prozess gegen die Bickardt Bau AG resultieren. Demgemäß kann die weitere hohe Verzinsung von strittigen Forderungen vermieden werden.
XL 2.2.2 Erwerb von Grundstücken Für den Grundstückserwerb sind insgesamt 523.000 € bereitgestellt. Hiervon betreffen 423.000 € den Erwerb von unbebauten Grundstücken. Insbesondere ist es erforderlich die restlichen Kleingärten zu erwerben, um den Hochwasserschutzes umsetzten zu können. Weitere Mittel sind im Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße Süd“ vorgesehen. 2.2.3 Erwerb von beweglichem Vermögen Eingeplante Mittel von 777.000 € setzen sich aus der Anschaffung eines Kommandowagens (50.000 €) für die Feuerwehr sowie eines Radladers (65.000 €) und eines Kompakttraktors (55.000 €) für den Bauhof zusammen. Für den Austausch von DV-Geräten sind 125.000 € und für die Möblierung des neuen Kindergartens an der Heidelberger Straße 180.000 € bereitgestellt 2.2.4 Baumaßnahmen Mit 4,8 Mio. € beanspruchen die Baumaßnahmen 55 % des Gesamtvolumens und verteilen sich wie folgt auf die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie die technischen Einrichtungen:
Maßnahme 1. Hochbaumaßnahmen 2. Tiefbaumaßnahmen 3. Technische Einrichtungen
Betrag € 1.893.000 € 2.667.000 € 195.000 €
XLI Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bauinvestitionen: Haushaltsstelle 2.0600.961000-001 2.1200.950000-001 2.1310.940000-001 2.2150.940000-001 2.2210.940000-001 2.2310.940000-001 2.4641.940000-001 2.4642.940000-001 2.4644.940000-001 2.4644.950000-001 2.5610.940000-001 2.5900.940300-001
Bezeichnung Rathaus Natur- u. Umweltschutz Feuerloeschwesen Hartmann-Baumann-Schule Theodor-Heuss-Realschule Carl-Friedrich-Gauss- Gymnasium Südstadt Kindergarten Parkkindergarten Heinrich-Bossert-Kindergarten, Heinrich-Bossert-Kindergarten, Außenanlagen Jahnhalle Waldfestplatz Sanitäranlagen
2.6150 2.6150.940000-003 2.6150.940000-005 2.6150.951000-004 2.6150.951000-005
Sanierung Mittlere Mühl/Untere Hauptstr. Obere Hauptstr. Süd Schackgärten/Untere Hauptstraße Obere Hauptstr. Süd
2.6300 2.6300.950000-022 2.6300.950000-034 2.6300.950000-042 2.6300.950400-066
Straßen Sanierung Vogelwege, (Reiherweg, Meisenweg etc.) Schwetzinger Str. (zw.Kaiser-u.Ernst-Brauch-Str.) Verlängerung Gleisstraße Brücken
Betrag in € 5.000 5.000 20.000 165.000 200.000 110.000 250.000 15.000 600.000 380.000 210.000 140.000
53.000 15.000 62.000 17.000
50.000 50.000 112.000 143.000
2.6700.960000-002 Verlängerung Gleisstraße 2.6700.960000-004 Umrüstung Energiesparlampen
17.000 100.000
2.7000 2.7000.950000-003 2.7000.950000-014 2.7000.950000-034 2.7000.950000-056 2.7000.950000-061 2.7000.950000-062 2.7000.960000-011 2.7000.960000-014
Kanäle/Klärwerk Gebr.-Grimm-Str. Klärwerk Schwetzinger Str. (zw. Kaiser- u. Ph.-Schwab-Str.) Heinrich-Heine-Weg Walldorfer Str. (zw.Scheffel-u.Kon.-Adenauer-Str.) Sanierung Regenüberläufe u. Beckenüberläufe 1-7 Störmeldeeinrichtung Hebewerke Klärwerk
35.000 600.000 700.000 100.000 205.000 70.000 5.000 50.000
2.7500.950000-001 2.7500.950000-002 2.7700.950000-001 2.7910.950000-001 2.8400.940000-001 2.8400.960000-001
Friedhof Grabanlagen Bauhof und Fuhrpark Industriegleis Stadthalle Stadthalle
30.000 40.000 3.000 65.000 115.000 18.000 4.755.000
XLII 2.2.5 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Die veranschlagten Mittel i. H. v. 540.000 € verteilen sich auf Bezuschussung des Kindergartenumbaus St. Maria sowie einer weiteren Rate über 82.000 € für den Ausbau der S-Bahnstrecke Rhein-Neckar.
IV. FINANZPLANUNG Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren und vermittelt damit einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung. In die Planung fließen alle Entscheidungen des Gemeinderats über zukünftige Projekte mit ein und verdeutlichen deren Auswirkungen auf den Haushalt. Durch die Einbindung der beabsichtigten Investitionen soll eine Konzentration auf die vordringlichsten Aufgaben und damit das Setzen von Prioritäten erreicht werden. Grundlage der Planung bilden die Eckwerte des Haushaltserlasses und der Steuerschätzung, jeweils auf die örtlichen Verhältnisse angepasst. Im gesamten Finanzplanungszeitraum bleiben die Realsteuerhebesätze unverändert. Die fortlaufende Überprüfung der kostenrechnenden Einrichtungen auf den Kostendeckungsgrad kann auch zu Gebührenfortschreibungen führen. Veränderungen bei den Personalausgaben wurden bereits ausführlich unter Punkt 1.2.1 erläutert.
Aufgrund der Diskussionen in den städtischen Gremien wird bei den Investitionen folgender Handlungsbedarf gesehen: Sukzessive Erneuerung der DV-Geräte Entscheidung über die weitere Verwendung des Geländes am Herrenteich Fortsetzung der Erneuerung des Fuhrparks der Feuerwehr Erweiterung der Fahrzeughallen der Feuerwehr Verbesserung des Brandschutzes in den Schulen Bereitstellung einer Pausenhofüberdachung bei der Hartmann-BaumannSchule
XLIII
Energetische Sanierung städtischer Gebäude (Fenster und Fassadensanierungen) Erneuerung der Unterkünfte im Hofweg 15 Erweiterung des Angebots an Kindergartenplätzen Sanierung Jahnhalle Hochwasserschutzmaßnahme Kraichbach zur „Grünen Lunge“ Hockenheims Sanierung Sanitäranlagen Waldfestplatz Fortführung der Innenstadtentwicklung auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen „Schackgärten/Untere Hauptstraße“ mit Erschließungsstraße Schaffung von Grünanlagen und einer neuen Zufahrt am Messplatz Weitere Umsetzung des Verkehrskonzepts Bauen in 2. Reihe Straßen- und Brückensanierungen Kanalsanierungen Erweiterung der Kläranlage Grabanlagen Renaturierung Kotlachgraben Sukzessive Erneuerung des Fuhrparks im Bauhof Ausbau des Bahnhofs Hockenheim und der S-Bahn-Strecke, Dauerhafte Stabilisierung des „Hockenheimrings Baden-Württemberg“ Erwerb von Grundstücken zur Vorratshaltung Reduzierung der Verschuldung
V. ENTWICKLUNG DER FREMDFINANZIERUNG Die in der Finanzplanung als sinnvoll und wichtig erachteten Projekte können nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Dies ist trotz Streckung von Investitionen bzw. dem gänzlichen Verzicht, der Erwirtschaftung einer Zuführungsrate und der Inanspruchnahme von Rücklagemitteln nicht gelungen. Diese werden beinahe bis zur Mindestrücklage im Jahr 2015 in Anspruch genommen. Dennoch sind insgesamt 5,4 Mio. € Fremdmittel im Finanzplanungszeitraum erforderlich.
XLIV Um diese Planung einzuhalten, dürfen 2013 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben nur bei entsprechender Deckung erfolgen. Darüber hinaus sind zukünftige Haushalte zwingend auf der Basis der aktuellen Finanzplanung zu erstellen. Die Entwicklung des Schuldenstandes ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Entwicklung Schuldenstand Stadt 2013
Stand 1.1. Neuaufnahme
in Td €
2011
2012
2013
2014
2015
2016
21.107
21.631
21.634
21.631
21.623
21.614
2.362
3.043
1.250
1.350
1.400
1.400
Summe 13-16 8.443
sonst. Öffentl. Bereich
kom m un.Sonderrechnung
öffentl.Sonderrechnung private Unternehm en
225
665
1.250
2.137 * 2.378 ²³
1.400
3.315
1.350
1.400
5.128
Tilgung
1.838
3.040
1.253
1.358
1.409
1.402
8.462
sonst. Öffentl. Bereich
161 *
20
21
21
21
21
104
41
41
41
41
41
10
174
1.227 ² 2.451 ³
653
739
777
795
5.415 2.769
kommun.Sonderrechnung öffentl. Sonderrechnung private Unternehmen
409
528
538
557
570
576
21.631
21.634
21.631
21.623
21.614
21.612
522
635
22.153
22.269
21.631
21.623
21.614
21.612
524 ²
3
-3
-8
-9
-2
21.131
21.137
21.177
21.227
21.277
21.327
1.048
1.054
1.021
1.019
1.016
1.013
868
838
839
836
825
810
sonst.öffentl. Bereich
6
3
2
2
1
14
kommun Sonderrechnung
7
6
5
3
2
23
öffentl.Sonderrechnung **
603
495
493
485
485
470
2.561
private Unternehmen
252
334
339
346
337
340
1.608
Stand 31.12. ohne HH-Rest geplanter HH-Rest VJ Stand 31.12. Netto Darlehen Einwohner HH 30.6.VJ/ RGlf.J pro Kopf
nachrichtlich Zinsen
* Um schuldung 136.750 € ² jahresübe rgreifende Um schuldung 521.518 € ³ Um schuldung 1.856.070,63 €
Die grafische Aufbereitung der Zahlen vermittelt nachfolgendes Bild:
-6
4.206
XLV
Entwicklung Kreditaufnahme - Tilgung Kreditauf nahme
3,5
Tilgung
3.043²³
3,0 2,5
3.040³
2.362*
2,0 1,5
1.838*²
1.250
1,0
1.253
1.350
1.400
1.400
1.358
1.409
1.402
2014
2015
2016
0,5 0,0 2011
2012
2013
* Umschuldung 136.750 € ² jahresübergreifende Umschuldung v. 521.518€ ³ Umschuldung 1.856.070,63 €
Im Finanzplanungszeitraum beträgt die Eigenkapitalquote zwischen 70,8 % und 77,9 %.
2011 TEuro Eigenmittel Zuschüsse/Beiträge Fremdmittel Summe
13.752
2012 %
TEuro
86,47 10.380
2013 %
TEuro
2014 %
TEuro
68,74 6.173
71,45 5.700
468
2,94
1.565
10,36 1.216
14,08
264
1.684
10,59
3.156
20,90 1.250
14,47 1.350
2015 %
TEuro
77,93 5.081 3,61
696
18,46 1.400
2016 %
TEuro
70,79 4.240 9,70
% 72,91
175
3,01
19,51 1.400
24,08
15.904 100,00 15.101 100,00 8.639 100,00 7.314 100,00 7.177 100,00 5.815 100,00
VI. ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGEN Zu Beginn des Jahres 2013 sind voraussichtlich 4,6 Mio. € an Rücklagenmittel vorhanden. In den Jahren 2013 – 2015 müssen zur Finanzierung der Investitionen im Schnitt jährlich 1,1 Mio. € daraus entnommen werden. Sie reduziert sich demzufolge bis zum 31.12.2015 auf 1,26 Mio. €. Dieser Betrag liegt lediglich 271.000 € über der erforderlichen Mindestrücklage. 2016 können erstmals wieder Mittel von 475.000 € zugeführt werden. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums sind voraussichtlich 1,7 Mio. € für künftige Investitionen vorhanden.
XLVI
In den einzelnen Jahren entwickelt sich die Rücklage wie folgt:
2011 Stand 01.01
2012
2013
2014
2015
2016
2.265.079
6.510.463
4.610.463
3.411.463
2.434.463
Entnahme
-477.000
-1.900.000
-1.199.000
-977.000
-1.169.000
Zuführung
4.722.384
475.000
6.510.463 994.508 €
4.610.463
3.411.463
2.434.463
1.265.463
1.740.463
Stand 31.12 Mindestrücklage 2013:
1.265.463
Die abschließende Grafik vergleicht die Entwicklung der Schulden mit der Rücklagenentnahme/-abnahme:
Schulden und Rücklagen
in Mio €
28 26
Schuldenstand
Stand Allgem. Rücklage
24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
* = Nachtrag ** = Haushaltsplan *** = Finanzplanung
XLVII Fazit: Aufgrund der positiven, gesamtwirtschaftlichen Prognose während des gesamten Finanzplanungszeitraums, entwickeln sich die Steuern und allgemeinen Zuweisungen mit 31 Mio. € 2013 erfreulich. Im weiteren Verlauf setzt sich diese Tendenz fort. Trotz Ausgabensteigerungen kann in allen Jahren eine Zuführungsrate erwirtschaftet werden. 2014 beträgt die Investitionsrate, aufgrund dem guten Ergebnis 2012 und den damit verbundenen höheren Umlagen, lediglich 446.000 €. Dies veranschaulicht die Wechselbeziehungen zwischen der Entwicklung der Steuereinnahmen und den entsprechend zeitversetzten Schwankungen bei den Finanzzuweisungen sowie den Umlagezahlungen. Bei der erwarteten Haushaltsentwicklung wird es nicht gelingen, die Verschuldung zu reduzieren. Verantwortlich dafür sind anstehende größere Investitionen. Allein bei den Baumaßnahmen betragen diese zwischen 2013 und 2015 im Schnitt über 4 Mio. €. Dauerhafte Verlustabdeckungen, wie bei der Parkanlagen GmbH, der StadthallenBetriebs GmbH und in den letzten Jahren auch der Hockenheim-Ring GmbH, belasten den städtischen Etat. Den weiteren finanziellen Bedarf dieser Einrichtungen gilt es zu reduzieren.
XLVIII
VII. Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Hockenheim 1.
Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahreserfolgsplan der Stadtwerke Hockenheim 2013 schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 31,453 Mio. Euro ab. Bei der Kalkulation der Erlöse aus den Netznutzungsentgelten für das Jahr 2013 wurde davon ausgegangen, dass die Strom- und Gasverbrauchszahlen im Vergleich zum Vorjahr sinken werden. Im Vertriebsbereich sind wir von leicht höheren Verkaufsmengen gegenüber 2011 ausgegangen. Beim Wasserverbrauch wurde mit einem leichten Zuwachs der Abgabemengen gerechnet. Insgesamt wurden für das Jahr 2013 folgende Abgabemengen eingeplant: Stromabgabe (einschließlich Netznutzungen) 118 Mio. kWh Gasabgabe (einschließlich Netznutzungen) Wasserabgabe
186 Mio. kWh 7 Mio. m³
Bei der Planung der Einnahmen des Freizeitbades „Aquadrom“ wurde davon ausgegangen, dass die Besucherzahlen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2012 konstant sein werden. 1.1. Stromversorgung Der strukturierte Stromeinkauf, welchen die Stadtwerke Hockenheim seit dem 01.01.2005 praktizieren, sorgt auch im Jahr 2013 für ein marktgerechtes Preisniveau. Die Stadtwerke Hockenheim haben seit dem Jahr 2009 die Strompreise der Haushalts- und Gewerbekunden verbraucherfreundlich angepasst. Den Gewerbetreibenden der Stadt Hockenheim wurde im Jahr 2010 erstmals das günstigere Preisniveau von Haushaltskunden angeboten. Nachdem die zuständige Bundesnetzagentur die EEG-Umlage zum 01. Januar 2013 auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde angehoben hat, sind auch die Stadtwerke Hockenheim gezwungen, die Tarife anzuheben.
XLIX Weiterhin bieten die Stadtwerke Hockenheim das Produkt Delta-Naturstrom an. Der Strom wird zu 100 Prozent in nahegelegenen Wasserkraftwerken erzeugt. Auch dieses Naturstromprodukt kann aufgrund der börsenorientierten Preispolitik von den Stadtwerken Hockenheim konkurrenzfähig angeboten werden. Die Einkaufsphilosophie der Stadtwerke Hockenheim ist trotz des börsengekoppelten Einkaufs keine spekulative. Preisstabilität steht bei den Stadtwerken Hockenheim an oberster Stelle. Die Versorgungsrate unseres Vertriebs wird im Industriekundenbereich, im Vergleich zum Vorjahr, ansteigen. 1.2. Gasversorgung Die Liberalisierung des Gasmarktes eröffnet den Stadtwerken ganz neue Lieferperspektiven. Seit Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2008/2009 wird bei den Stadtwerken Hockenheim die Gasbeschaffung über einen Portfoliovertrag in Kooperation mit kommunalen Stadtwerken abgewickelt. Diese Variante des Einkaufs ermöglicht den Stadtwerken Hockenheim die Beschaffung von Gas über Bandprodukte zu tagesaktuellen Börsenpreisen. Die Tarifpreise 2013 beim Gas (Grundversorgung und Deltaprodukte) wurden aufgrund gestiegener Bezugskostenportfolios moderat angepasst. Die Stadtwerke Hockenheim haben für das Wirtschaftsjahr 2013 Erdgas zu Festpreiskonditionen eingekauft. Verbleibende Mengen werden am Spotmarkt besorgt. Der nichtspekulative Ansatz wird auch im Gasmarkt von den Stadtwerken Hockenheim favorisiert. Da gerade der Gaspreis ein entscheidendes Überlebenskriterium für Gewerbe- und Industriekunden darstellt, bieten die Stadtwerke Hockenheim langfristige Lieferverträge zu Festpreiskonditionen an. 1.3 Wasserversorgung Umfangreiche Investitionen der Stadtwerke zur Sanierung des Wasserleitungsnetzes wie auch die Maßnahmen des Zweckverbandes "Wasserversorgung Südkreis Mannheim" zum Ausbau seiner Förderungs- und Speicherungsanlagen machten zum 01.01.2006 eine Erhöhung des NettoFrischwasserpreises um 15 Cent auf 1,40 Cent je Kubikmeter notwendig. Eine
L Erhöhung des Wasserpreises ist für das Wirtschaftsjahr 2013, trotz gestiegener Gestehungskosten beim Zweckverband „Wasserversorgung Südkreis Mannheim“, nicht vorgesehen. 1.4. Freizeitbad „Aquadrom“ Die Besucherzahlen im Freizeitbad „Aquadrom“ waren im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr sinkend. Zu dieser Entwicklung dürfte die gegenüber dem Vorjahr schlechtere Wetterlage beigetragen haben. Preisanpassungen wurden letztmals im Jahr 2008 vorgenommen. Die Eintrittspreise sind im Vergleich mit anderen Bädern günstig. Die günstigen Eintrittspreise und die hohe Qualität des Sauna-, Bad- und Freibadbereichs werden durch gezielt entwickelte Marketingkampagnen besonders hervorgehoben. Hierdurch soll ein Besucherrückgang verhindert und die Marktposition des Aquadroms stabilisiert werden. Im Jahr 2012 wurde durch eine Unternehmensberatung ein Strategiekonzept für das Aquadrom Hockenheim erstellt. Die Verbesserung des Betriebsergebnisses soll in den Folgejahren durch die gezielte Umsetzung dieses Konzeptes erreicht werden. Nachstehend eine Übersicht der Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung: Energiebezug, Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
22.123.000 €
Personalkosten
4.240.000 €
Verbrauchsbedingte Abschreibungen
1.700.000 €
Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen
264.000 €
Konzessionsabgabe an die Stadt
780.000 €
Steuern vom Einkommen und Ertrag
200.000 €
Sonstige Steuern Andere betriebliche Aufwendungen
87.000 € 1.779.000 €
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von 280.000 € ab. 2.
Vermögensplan Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes 2013 betragen 7.184.000 € (Vorjahr 8.734.000 €).
LI 2.1
Stromversorgung Bei der Stromversorgung sind für den Neubau von Stationen und die Erneuerung von Schaltanlagen und Transformatoren sowie die Schutzerneuerung im Umspannwerk der Stadtwerke Ausgaben von 226.000 € vorgesehen. Für die Erneuerung und Neuverlegung von 20 kV- und 1 kV- Erdkabeln einschl. der Hausanschlüsse wurden 368.000 € im Wirtschaftsplan eingestellt. Für die Installation von Fernwirkanlagen wurden 84.000 € veranschlagt. Für den Erwerb einer Beteiligungen sieht der Vermögensplan 50.000 € vor.
2.2 Gasversorgung Bei der Gasversorgung wird die Erneuerung des Grauguss-Gasrohrnetzes in den Ortsstraßen auch im Jahr 2013 weiter geführt. Insgesamt werden dafür rd. 981.000 € aufgewendet werden müssen. Für die Neuverlegung von Gasversorgungsleitungen im Talhaus sind 200.000 € vorgesehen. Die Kosten für die Verlegung von Gashausanschlüssen wurde mit 101.000 € beziffert. 2.3 Wasserversorgung Die Erneuerung der Wasserleitung im Zuge des Austauschs des GraugussGasrohrnetzes ist mit 1.024.000 € veranschlagt. Bei der Verlegung von Wasserhausanschlüssen ist mit Kosten in Höhe von 54.000 € zu rechnen. 2.4
Aquadrom Für das Aquadrom sind verschiedene Maßnahmen wie die Erneuerung und Neugestaltung: - der Technik im Blockheizkraftwerk und Badbereich - im Außenbereich des Freibades (Wellenbecken) - im Innenbereich des Bades (Variobecken) - im Saunabereich (Eisbrunnen, Zaun etc.) - des Sanitärbereichs im Restaurant im Vermögensplan 2013 in Höhe von 2.022.000 € vorgesehen.
LII 2.5
Gemeinsame Anlagen Bei den gemeinsamen Anlagen ist die Neuanschaffung von Hardware und Software für den kaufmännischen und technischen Bereich in Höhe von 46.700€€ geplant. Für die Migration einer Software wurden 64.000 € in Ansatz gebracht. Außerdem sind im Vermögensplan für die Erneuerung des Verwaltungsgebäudes einschließlich der Außenanlage in der Oberen Hauptstr. 550.000 € vorgesehen.
3.
Finanzierung Von den gesamten Ausgaben des Vermögensplanes in Höhe von 7,184 Mio. € werden 1.700.000 € durch verbrauchsbedingte Abschreibungen finanziert (Innenfinanzierung). Als weitere Eigenmittel stehen Baukostenzuschüsse von Kunden in Höhe von 110.000 € sowie der Jahresgewinn 2013 mit 280.000 € zur Verfügung. Mit Inanspruchnahme von Krediten werden 5,1 Mio. € finanziert. Nachdem die Darlehenstilgung im Jahr 2013 rd. 944.000 € beträgt, nimmt die Verschuldung der Stadtwerke um 4,2 Mio. € zu. Der Gesamtbetrag der von den Stadtwerken in Anspruch genommenen Darlehen wird damit zum Ende des Jahres 2013 bei rd. 12,0 Mio. € liegen.
4.
Ausblick Nach der staatlich verordneten Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb stehen alle Unternehmen der Energieversorgungsbranche in einem überregionalen Konkurrenzkampf, welcher insbesondere durch Discountanbieter verschärft wird. Die integrierten Energieversorgungsunternehmen sind zu weitreichenden Anpassungen gezwungen, um dem gestiegenen Wettbewerb mit gesunkenen Margen im Bereich der Vertriebstätigkeit entgegenwirken zu können. Außerdem ist in Deutschland die Energiewende politisch auf den Weg gebracht worden. Bis zum Jahr 2022 sollen alle deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Die Planungen der Bundesregierung umfassen die Entwicklung neuer Energiespeicher, den Ausbau der Netze, die Verbesserung konventioneller Kraftwerke als Brückentechnologie und vor allem die Steigerung der Energieeffizienz. Erneuerbare Energien werden in Zukunft immer mehr an Bedeutung erlangen. Die bisherigen Konsumenten von Energie werden mehr
LIII und mehr zu Produzenten. Die fluktuierenden Einspeisungen der erneuerbaren Energien werden zu stark schwankenden Strompreisen führen. Der Wettbewerb um die Strom- und Gaskunden wird immer aggressiver. Der bereits im Jahr 2008 begonnene Preisverfall an den Energiemärkten muss beobachtet werden. Die Stadtwerke Hockenheim werden an einer Mischung aus langfristigen Energielieferverträgen und einem geringen Anteil von Spotmarkteinkäufen festhalten. Dem Haushalts- und Gewerbekunden kann im Gasbereich ein für ein Jahr gültiger Festpreis garantiert werden. Allerdings ist abzusehen, dass es im Tarifkunden- und im Industriekundenbereich immer schwieriger wird, das bundesweite Gas- und Strompreisniveau anzubieten. Dieses Preisniveau wird von den Konkurrenten über den spekulativen Spotmarkt erreicht. Im Industriekundenbereich ist weiterhin ein sehr starker Wettbewerbsdruck zu spüren. Die Stadtwerke Hockenheim haben schon in der Vergangenheit als gut aufgestelltes Unternehmen die Anforderungen des liberalisierten Energiemarktes bewältigt. Durch den steuerlichen Querverbund zwischen Versorgungsbetrieb und Freizeitbad konnte das Defizit des Bäderbetriebes so gering wie möglich gehalten werden. Die in den vergangenen Jahren immer voll erwirtschaftete Konzessionsabgabe zeigt die wirtschaftliche Bedeutung der Stadtwerke Hockenheim für die Kommune. Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Versorgungsbranche ist mit geringeren Gewinnen zu rechnen. Die Erlösschmälerungen in der Energiebranche werden zu einer Einengung des zum Ausgleich des Bäderdefizits notwendigen Finanzrahmens führen. Um das verschärfte unternehmerische Risiko der Stadtwerke Hockenheim zu minimieren, ist ein Verbleib der erwirtschafteten Gewinne bei den Stadtwerken zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung sinnvoll. Dabei ist zu bedenken, dass die Werke mit dem Aquadrom dauerhaft einen Verlustbetrieb tragen. Die Kooperation mit kommunal verwurzelten gleichstarken Stadtwerken „auf Augenhöhe“ ist weiter auszubauen. Die aus der Zusammenarbeit mit der
LIV Stadt resultierenden Synergieeffekte müssen zukünftig optimiert und voll ausgeschöpft werden. Nur durch derartige Kooperationen kann der Wettbewerb gegen große Energiekonzerne dauerhaft bewältigt werden. Die Stärkung des im freien Wettbewerb stehenden Bereichs Handel und Vertrieb wird die Zukunftsaufgabe der Stadtwerke sein. Die Erweiterung des Eigenerzeugungsanteils durch den Bau von Photovoltaikanlagen und somit die Aufstockung des Erzeugungsportfolios wird als Möglichkeit zur Sicherung der Stadtwerke Hockenheim weiter vorangetrieben. Auch der Verkauf von Energie außerhalb der Stadtgrenzen Hockenheims ist zur wirtschaftlichen Sicherung der Stadtwerke anzustreben. Daher ist die Entwicklung von Strategien, flexibel und zügig auf die Veränderungen in der Energiewirtschaft und Bäderwelt reagieren zu können, eine wesentliche Herausforderung für das Unternehmen. Ziel der Verantwortlichen ist es, die Eigenständigkeit der Stadtwerke Hockenheim zu erhalten und als wettbewerbsfähiges und wirtschaftlich stabiles Unternehmen in die Zukunft zu führen.
Hockenheim, im Februar 2013
Dieter Gummer
Werner Zimmermann
Oberbürgermeister
Bürgermeister
Statistische Darstellungen
LVII
LVIII
LIX
LX
LXI
LXII
LXIII
LXIV
ÜBERSICHT ÜBER DIE MITTELBEWIRTSCHAFTENDEN STELLEN Bei den einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind in der Spalte „Bewirtschaftung“ die Stellen angegeben, die im Rahmen der Zuständigkeit Haushaltsmittel bewirtschaften. Die Bewirtschaftungsbefugnis richtet sich nach den im Organisationsplan der Stadt Hockenheim festgelegten Bestimmungen. Bewirtschaftungsbefugt sind: a) die Gemeindeorgane
b) die Fachbereichsleiter
c) die Schulleiter
der Oberbürgermeister
0010
der Bürgermeister
0010
der Hauptverwaltung
0200
des Personalamts
0220
der Stadtkämmerei
0300
des Ordnungsamtes
1110
des Amtes für Soziales, Bildung, Kultur u. Sport
3000
des Stadtbauamtes
6000
der Pestalozzi-Schule
2110, 2180, 2900
der Hubäcker-Schule
2120, 2910
der Hartmann-Baumann-Schule
2150, 2920
der Theodor-Heuss-Realschule
2210
des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums
2310
der Gustav-Lesemann-Förderschule
2700
Abkürzungen im Haushalt SN
-
Sammelnachweis
UD
-
unechte Deckungsfähigkeit
GD
-
gegenseitige Deckungsfähigkeit
UE
-
Übertragbarkeit (Bildung von Haushaltsresten möglich)
LXV
DECKUNGS- UND HAUSHALTSVERMERKE 1. Die in den Sammelnachweisen veranschlagten persönlichen und sächlichen Ausgaben sind gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehreinnahmen bei den Gruppierungsziffern 153 Schadenersätze berechtigen zu korrespondierenden Mehrausgaben bei den Gruppierungsziffern 50, 51 und 52 innerhalb des Unterabschnitts bei Schadensfällen außer bei den HH-Stellen des Deckungsrings Unterhaltung Heizzentrale und der HH-Stelle 1.6300.510100. Die Gruppierungsziffern 50, 51 und 52 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig sofern gleiche Bewirtschaftung 3. Die Haushaltsansätze unter der Gruppierung 50 und 51 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig außer bei den HH-Stellen des Deckungsrings Unterhaltung Heizzentrale. 4. Die im Haushaltsplan unter den Gruppierungsziffern 550 eingesetzten Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig – außer Unterabschnitt 1310 (§ 18 Abs. 2 GemHVO). 5. Die im Haushaltsplan unter den Gruppierungsziffern 562 eingesetzten Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig (§ 18 Abs. 2 GemHVO). 6. Mehreinnahmen auf dem Konto „Jugendgemeinderat“ (1.0010.159002) berechtigen zu Mehrausgaben auf dem korrespondierenden Ausgabekonto 1.0010.585000. 7. Die Haushaltsansätze bei der Feuerwehr (Unterabschnitt 1310) unter der Gruppierung 5200, 5210, 5220, 5500, 5600 und 5830 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 8. Die Haushaltsansätze bei den einzelnen Schulen unter den Gruppierungsziffern 5209, 5229, 5309, 5740, 5750, 5910, 5920, 5921, 5940, 5960, 6509, 6519, 6529, 6539, 6549, 6559, 6680, 679601 sowie bei der Gustav-Lesemann-Schule die Gruppierungsziffer 5710 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar erklärt. 9. Mehreinnahmen bei den Schulen unter der Gruppierung 1760 „Zuschüsse Jugendbegleiter“ berechtigen zu Mehrausgaben bei der korrespondierenden Gruppierung 5760 „Jugendbegleiter“. 10. Die Haushaltsansätze der einzelnen Schulen im Vermögenshaushalt unter der Gruppierungsziffer 935001 sind gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO übertragbar und werden am Jahresende vorgetragen. 11. Mehreinnahmen bei der Gruppierung 1771 Spenden berechtigen zu Mehrausgaben des jeweiligen Unterabschnittes 3001, 3320, 3400, 4000, 4600 und 5500 bei der Gruppierung 71 Spenden. 12. Mehreinnahmen bei den Schulen und Kindergärten unter der Gruppierung 1300 „Essensgelder“ berechtigen zu Mehrausgaben bei der korrespondierenden Gruppierung 5710 „Lebensmittel“. 13. Die Haushaltsansätze bei der Gruppierung 5001, bzw. 5002 „Anteil Heizzentrale“ bei der Hartmann-Baumann-Schule, Gustav-Lesemann-Schule, Realschule, beim Betreuungsangebot „verlässliche Grundschule“ bei der Hartmann-Baumann-Schule,
LXVI bei der Gymnasiums-Turnhalle sowie beim Lehrschwimmbecken sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 14. Die Haushaltsansätze bei der Grundschulförderklasse unter den Gruppierungsziffern 5200, 5920, 5921, 5940, 6509 und 6519 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar erklärt. 15. Die Haushaltsansätze bei den Betreuungsangeboten „verlässliche Grundschule“ unter den Gruppierungsziffern 5200, 5740, 5910,6509, 6519, 6529, 6539, 6549, 6559 und 6680 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar erklärt. 16. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen allgemein“ (1.3000.112002) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Veranstaltungen allgemein“ (1.3000.586002). 17. Die Haushaltsansätze 1.3000.700000 „Zuschüsse an Vereine und Verbände Kultur und Kunstpflege“, 1.3320.583000 „Ehrungen, Jubiläen Musikpflege“, 1.3320.700000 „Zuschüsse an Vereine und Verbände Musikpflege“, 1.3320.700400 „Zuschüsse für Konzerte Musikpflege“, 1.3400.700000 „Zuschüsse an Vereine und Verbände Heimatpflege, 1.3400.700100 „Sonstige Fördermaßnahmen Heimatpflege“, 1.5500.583000 „Ehrungen, Jubiläen Sportförderung“, 1.5500.700000 „Zuschüsse an Vereine und Verbände Sportförderung“ sowie 1.5500.700100 „Sonst. Sportförderungsmaßnahmen“ sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 18. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen“ (1.3001.112000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Veranstaltungen“ (1.3001.586000). Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“ (1.3001.130000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Lebensmittel Cafeteria“ (1.3001.571000). Mehreinnahmen auf dem Konto „ Einnahmen aus Werbungskosten“ (1.3001.131000) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto “Öffentlichkeitsarbeit/Werbung“ (1.3001.600000). 19. Mehreinnahmen auf dem Konto „Spenden Stolpersteine“ (1.3400.177100) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Stolpersteine“ (1.3400.516000). 20. Mehreinnahmen bei den Rückersätzen für beschädigte Bücher (1.3520.155000) berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben bei der Medienbeschaffung (1.3520.587002). Mehreinnahmen bei den Einnahmen aus Veranstaltungen (1.3520.112000) berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben bei den Veranstaltungen (1.3520.586000). 21. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Kursen“ (1.4600.111100) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto „Kurse“ (1.4600.575000). Mehreinnahmen auf dem Konto "Einnahmen aus Werbungskosten" (1.4600.131000) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto "Öffentlichkeitsarbeit/Werbung" (1.4600.600000). Mehreinnahmen auf dem Konto "Einnahmen aus Veranstaltungen (1.4600.112000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle "Veranstaltungen" (1.4600.586000). Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“ (1.4600.130000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Lebensmittel Cafeteria“ (1.4600.571000). Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Rückersätze Kinderferienprogramm (1.4600.155100) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle Kinderferienprogramm (1.4600.581500).
LXVII 22. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Kursen“ (1.4601.111100) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto „Kurse“ (1.4601.575000). Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen“ (1.4601.112000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Veranstaltungen“ (1.4601.586000). Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“ (1.4601.130000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Lebensmittel Cafeteria“ (1.4601.571000). Mehreinnahmen auf dem Konto „ Einnahmen aus Werbungskosten“ (1.4601.131000) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto “Öffentlichkeitsarbeit/Werbung“ (1.4601.600000). 23. Mehreinnahmen bei den Kindergärten unter der Gruppierung 1720 „Zuweisungen u. Zuschüsse vom Rhein-Neckar-Kreis“ berechtigen zu Mehrausgaben auf der Gruppierung 5945 „Heilpädagogik“. 24. Die Haushaltsansätze bei den einzelnen Kindergärten unter der Gruppierungsziffer 5200, 5740, 5910, 6509, 6519, 6529, 6539, 6549, 6559 und 6680 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar erklärt. 25. Mehreinnahmen auf dem Konto „Rückersätze Interkommunaler Finanzausgleich“ (1.4647.155000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Interkommunaler Finanzausgleich“ (1.4647.708500). 26. Die Haushaltsansätze bei der Gruppierung 5380 „Nutzungsentgelte Jahnhalle“ bei der Hartmann-Baumann-Schule, Realschule sowie beim Gymnasium sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 27. Die Haushaltsansätze bei den Technischen Betriebsdiensten 1.7700.520000 „Beschaffungen“, 1.7700.521000 „Betriebsgeräte“ und 1.7700.574000 Baumaterial, Lager- und Werkstättenbedarf sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 28. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“ (1.8550.130000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Holzerntekosten“ (1.8550.627000). 29. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (HH-Stelle 1.9000.003000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage (HH-Stelle 1.9000.810000). 30. Die im Unterabschnitt 9100 unter den Gruppierungsziffern 80 veranschlagten Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig (§ 18 Abs. 2 GemHVO). 31. Mehreinnahmen bei Haushaltsstellen, die lediglich innere Verrechnungen beinhalten, berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben bei den korrespondierenden Ausgabenhaushaltsstellen (z.B. kalkulatorische Kosten 2710/6810, 2720/6820, 2750/6850, 2760/6860, 2770/6870; Verwaltungskostenbeiträge 1690/6790; Eigenverbrauch Turnhallen 1691/6791; Auflösung Defizit Turnhallen 1692/6792; Aufteilung EDV-Kosten 1693/6793; Straßenentwässerungsanteil 1694/6794; Raumkosten Betreuungsangebote 1695/6795; Auflösung Bauhof/Gärtnerei 1696/6796 – außer Unterkonto 01 – Schulen im Einzelplan 2; Kostenmiete Zehntscheune 1697/6797; Kostenmiete Schülermensa 1698/6798. Die Haushaltsansätze der Gruppierung 681, 682 und 685 sind gem. § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Die Haushaltsansätze der Gruppierung 6790, 6791, 6792, 6793, 6795, 6796 (außer Unterkonto 01 bei den Schulen), 6797, 6798 sind jeweils gem. § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
LXVIII 32. Im Vermögenshaushalt werden die veranschlagten Mittel des gleichen Vorhabens gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO jeweils unter sich für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausnahmen: Unterabschnitt 6300, 7000 und 8830 sowie die Haushaltsstellen 2.2110.935001-001, 2.2111.935001-001, 2.2150.935001-001, 2.2210.935001-001, 2.2300.935001-001, 2.2700.935001-001, 2.3000.935200-001, 2.9100.900000-001, 2.9100.910000-001. 33. Im Vermögenshaushalt werden die veranschlagten Mittel bei dem UA 6300 sowie 7000 gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO jeweils unter sich für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 34. Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 2.6140.340000-001, 2.6140.350100-002, bzw. 2.6140.340000-003 berechtigen zu Mehrausgaben bei den korrespondierenden Haushaltsstellen 2.6140.932000-001, 2.6140.988000-002, bzw. 2.6140.932000-003. 35. Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 2.8810.340000-001 berechtigen zu Mehrausgaben bei der korrespondierenden Haushaltsstelle 2.8810.932000-001. 36. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken - Grundstückstausch“ (2.8830.340600-001) berechtigen zu Mehrausgaben bei dem Konto „Erwerb von Grundstücken - Grundstückstausch“ (2.8830.932600-001).
LXIX
Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Hockenheim I. Steuern 1. Grundsteuer A
280 v.H.
gültig seit 01.01.1996
2. Grundsteuer B
300 v.H.
01.01.2007
3. Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital
350 v.H.
01.01.2010
4. Hundesteuer ein Hund jeder weitere Hund
72,00 € 144,00 €
01.01.2010
15 % v. Bruttokasse
01.01.2010
15 % v. Bruttokasse
01.01.2010
für Spielgeräte in Spielhallen ohne Gewinnmöglichkeit
80,00 €
01.01.2010
für Spielgeräte in Gaststätten etc. ohne Gewinnmöglichkeit
40,00 €
01.01.2010
5. Vergnügungssteuer für Spielgeräte in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit für Spielgeräte in Gaststätten etc. mit Gewinnmöglichkeit
II. 1. 2. 3.
Euro
Beiträge Erschließungsbeitrag nach Nutzungsfläche Abwasserbeitrag pro m² Nutzungsfläche Wasserversorgungsbeitrag pro m² Nutzungsfläche
95 v.H. 4,44 € 1,97 €
01.01.2006 01.01.2002 01.01.2002
III. Gebühren 1. Abwassergebühr: Schmutzwassergebühr pro m³ Niederschlagswassergebühr pro m²
1,80 € 0,39 €
01.01.2012 01.01.2011
2.
Wassergebühr
1,50 €
01.01.2006
3.
Benutzungsgebühr Grillhütte
150,00 €
01.04.2007
4.
Benutzungsgebühr Muldhäusl
20,00 €
01.04.2007
5.
Benutzungsgebühr Waldfestplatz
100,00 €
01.04.2010
LXX
Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Hockenheim 6.
7.
Gebühren städtischer Kindergarten u. Kindertageseinrichtungen
2011/2012
1 Kind
2 Kinder
RG-Ü3 VÖ-Ü3 GT-Ü3
99 € 124 € 263 €
RG-U3 VÖ-U3 GT-U3 Essensgeld
149 € 186 € 292 € 52 €
3 Kinder
4 Kinder
76 € 95 € 196 €
51 € 64 € 133 €
16 € 20 € 54 €
114 € 143 € 217 € 52 €
77 € 96 € 147 € 52 €
24 € 30 € 59 € 52 €
Friedhofgebühren - Bestattungsgebühren für Personen unter 10 Jahre für Personen über 10 Jahre Beisetzung von Urnen: in der Urnenwand
410,00 € 615,00 €
8. Hallenbadgebühren Einzelkarte Erwachsene montags bis samstags Einzelkarte Jugendliche montags bis freitags Einzelkarte Jugendliche sonn- und feiertags Bad und Sauna montags bis samstags Bad und Sauna sonn- und feiertags 10-er Karte 67,50 € 45,00 € 112,50 €
20-er Karte 127,50 € 85,00 € 212,50 €
01.06.2008
45,00 €
in einem Erdgrab Urnen-Reihengrab Nische in der Urnenwand Urnen-Wahlgrab Feld 18a Wahlgrab Sondergrab Feld 18 + 19 Reihengrab Kinderreihengrab Anonymes Grab Tieferbettung Umbettungen, Ausgrabungen Zuschlag für Umbettungen, Ausgrabungen v. Tieferbettungen
Erwachsene Bad: Ermäßigte Bad: Bad und Sauna:
01.09.2012
140,00 € 145,00 € 620,00 € 700,00 € 1.005,00 € 1.325,00 € 620,00 € 295,00 € 305,00 € 35,00 € 460,00 € 53,00 €
7,50 € 5,00 € 6,00 € 12,50 € 13,50 € 30-er Karte 180,00 € 120,00 € 300,00 €
01.04.2008
01.04.2008
LXXI
Vorläufige Berechnung der Schlüsselzuweisungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Steuerkraftsumme und Umlagen 2013 1.
Fortgeschriebene Wohnbevölkerung
1.2 1.3 1.4
Fortgeschriebene Wohnbevölkerung am 30.6.2012 nicht kasernierte Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte Hiervon Erhöhte Einwohnerzahl
2.
Steuerkraftmeßzahl
1.1
2.1 2.11 2.12 2.13
Ist-Aufkommen 2011 Hebesätze Anrechnungssätze Anrechnungsbeträge
2.2 2.3
Summe der Anrechnungssätze Grundsteuer A und B , Gewerbesteuer ./. Gewerbesteuerumlage
2.4 2.5 2.6 2.7 2.8
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Familienleistungsausgleich Gemeindeanteil Umsatzsteuer Steuerkraftmeßzahl Steuerkraftmesszahl pro Einwohner
3
Bedarfsmeßzahl und Sockelgarantie
3.1 3.2 3.3 3.41 3.42 3.43
Erhöhte Einwohnerzahl (1,4) Zuschlag für Soldaten Summe Bedarfsmeßzahl Sockel: 60 v.H. von 3.3 Steuerkraftmeßzahl (2.7) Unterschiedsbetrag
4.
Höhe der Schlüsselzuweisungen
21.177 193 75%
145 21.322 Grundsteuer A 29.378 € 280 195 20.459 €
Grundsteuer B 2.625.523 € 300 185 1.619.072 €
Gewerbesteuer 12.275.786 € 350 290 10.171.365 €
11.810.896 € -2.455.157 €
(70/350) 4.229.617.830 399.031.500 967.158 €
0,0020052 0,0020052 80 %
Kopfbetrag
EWZ
1.197,00
21.322
8.481.229 € 800.137 € 773.726 € 19.410.831 € 916,60 €
25.522.434 € 0€ 25.522.434 €
60%
15.313.460 € 19.410.831 € 0€
Bedarfsmeßzahl
25.522.434 € 19.410.831 €
4.1 4.2 4.3
Steuerkraftmeßzahl (2.7) Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v.H. der Schlüsselzahl Mehrzuweisung (Sockelgarantie) Summe der Schlüsselzuweisungen
5. 5.1
Investitionspauschale Einwohnerzahl
70%
6.111.603 €
4.278.122 € 4.278.122 €
100
EWZ 21.322
50,00 €
1.066.100 €
LXII
6.
Zuschüsse für Familienleistungsausgleich
6.1 Schlüsselzahl
7.
429.000.000
8.1 8.2 8.3 8.4
9.
860.231 €
Pauschale für Sportstättenbau
7.1 Schüler x
8.
0,0020052
0,00
0€
Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage: Steuerkraftmeßzahl nach 2.7 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft 2011 Steuerkraftsumme Je Einwohner
19.410.831 € 4.830.312 € 24.241.143 € 1.144,69 €
Berechnung der Umlagen und Zuweisungen
9.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteurer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg Schlüsselzahl der Gemeinde 9.2 Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr Hebesatz davon Gewerbesteuerumlage in % 9.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr x Hebesatz Kreisumlage 9.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage Umlagesatz Steuerkraftmessz. / Bedarfsmessz. * 100 minus Sockelbetrag = x Erhöhungsbetrag = Zuschlag Umlagesatz 9.5 Zuweisungen nach § 11 fa*g als Große Kreisstadt Einwohner 9.6 Zuweisungen nach § 11 fa*g für die Wahrnehmung der Aufgaben einer unt. Verw.behörde Einwohner: 9.7 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzahl ergibt Gemeindeanteil Investitionszuweisungen 9.8 nach § 27 Abs. 1 fa*g 11.02.2013
4.800.000.000 € 0,0020052
9.624.960 €
10.700.000 € 350 69
2.109.429 €
24.241.143 € 30,50%
7.393.549 €
24.241.143 € 22,10% 76,05 60,00 16,00 0,06%
0,96% 23,06%
21.177
40.280 562.000.000 € 0,0017449
5.590.008 €
3,53 €
74.755 €
5,06 €
203.817 €
980.634 € 3484
8,40
29.266 €