ᐅ Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB): Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • Einführung in die Rechtsgrundlagen
  • Wahl und Mandatsdauer
  • Mandatsverteilung im Bundestag
  • Legislaturperiode und Sitzungsperiode
  • Rechte und Pflichten der Bundestagsabgeordneten
  • Freies Mandat und Indemnität
  • Immunität und Ordnungsgeld
  • Anwesenheitspflicht und Entschädigung
  • Beispiel: Wahlkreiskandidat
  • Mitglieder des deutschen Bundestages: Häufig gestellte Fragen
  • 1. Was ist ein Mitglied des deutschen Bundestages (MdB)?
  • 2. Wie kommt man in den Bundestag?
  • 3. Welche Aufgaben haben MdBs?
  • 4. Wie lange dauert eine Legislaturperiode im Bundestag?
  • 5. Wie ist das Immunitätsrecht für MdBs geregelt?
  • 6. Was passiert beim Ausscheiden eines MdBs?
  • 7. Sind MdBs zum Mandatsträgerwechsel berechtigt?
  • 8. Wie hoch ist die Entschädigung (Diät) für Bundestagsmitglieder?
  • 9. Wie ist die Altersversorgung für Bundestagsmitglieder geregelt?
  • 10. Inwiefern dürfen MdBs neben ihrem Mandat beruflich tätig sein?
Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) sind Abgeordnete, die aufgrund einer Wahl für die Dauer einer Legislaturperiode den Deutschen Bundestag bilden und dort die Funktion der gesetzgebenden Gewalt wahrnehmen.

Einführung in die Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) sind im Grundgesetz (GG) sowie im Bundeswahlgesetz (BWG) geregelt. Der Deutsche Bundestag ist gemäß GG Art. 38 Abs. 1 als direkt gewähltes, repräsentatives Organ des deutschen Staatsvolks definiert. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages werden ebenfalls in der Verfassung und verschiedenen Gesetzen festgelegt.

Wahl und Mandatsdauer

Die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt gemäß BWG §1 alle vier Jahre. Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl, bei der die Wählerinnen und Wähler mit zwei Stimmen abstimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten bzw. eine Direktkandidatin im Wahlkreis, während die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei bestimmt ist.

Mandatsverteilung im Bundestag

Die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag beträgt gemäß BWG §2 im Regelfall 598, kann aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate variieren. Die Verteilung der Mandate auf die verschiedenen Parteien richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis auf Landes- und Bundesebene. Hierfür kommt das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zum Einsatz. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.

Legislaturperiode und Sitzungsperiode

Die Legislaturperiode der Mitglieder des Deutschen Bundestages dauert vier Jahre, gerechnet vom Zusammentritt des Bundestages bis zu dessen Auflösung. Während dieser Zeit können mehrere Sitzungsperioden aufeinander folgen, die regelmäßig im Oktober eines jeden Jahres mit der konstituierenden Sitzung des Bundestages beginnen und jeweils bis zum 30. September des Folgejahres andauern.

Freies Mandat und Indemnität

Mitglieder des Bundestages sind gemäß GG Art. 38 Abs. 1 an keine Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Diese Regelung wird als freies Mandat bezeichnet. Zudem genießen sie eine Indemnität, welche bedeutet, dass sie für ihre Äußerungen im Bundestag nicht strafrechtlich oder zivilrechtlich haftbar gemacht werden können (GG Art. 46 Abs. 1).

Immunität und Ordnungsgeld

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages genießen während ihrer Amtszeit Immunität (GG Art. 46 Abs. 2). Dies bedeutet, dass sie ohne Zustimmung des Bundestages nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Allerdings kann der Bundestag die Immunität eines Abgeordneten aufheben. Im Falle von Ordnungsverstößen im Bundestag kann ein Mitglied gemäß BTGO §48 Abs. 1 mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

Anwesenheitspflicht und Entschädigung

Die Mitglieder des Bundestages sind verpflichtet, an allen Sitzungen und Abstimmungen des Bundestages, ihrer Fraktion und der Ausschüsse teilzunehmen. Für ihre Tätigkeit als Abgeordnete erhalten sie gemäß Abgeordnetengesetz (AbgG) eine monatliche Entschädigung (Diät) sowie Kostenpauschalen und Sachleistungen.

Beispiel: Wahlkreiskandidat

Ein Beispiel für den Weg zur Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist die Kandidatur als Wahlkreiskandidat. Eine Person tritt in ihrem Wahlkreis zur Wahl an und wird als Direktkandidat oder Direktkandidatin von ihrer Partei nominiert. Wenn diese Person bei der Wahl die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält, zieht sie als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) in das Parlament ein.

  1. Freies Mandat und Indemnität
  2. Immunität und Ordnungsgeld
  3. Anwesenheitspflicht und Entschädigung

Mitglieder des deutschen Bundestages: Häufig gestellte Fragen

1. Was ist ein Mitglied des deutschen Bundestages (MdB)?

Ein Mitglied des deutschen Bundestages (MdB) ist eine gewählte Volksvertreterin oder ein gewählter Volksvertreter, die oder der in der Regel einer politischen Partei angehört und im Bundestag, dem deutschen Parlament, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Bundeslandes vertritt, das sie oder er repräsentiert. MdBs sind direkt gewählte Abgeordnete auf Grundlage des Grundgesetzes und des Bundeswahlgesetzes.

2. Wie kommt man in den Bundestag?

Um Mitglied des Bundestages zu werden, muss eine Person von einer politischen Partei aufgestellt und auf der Landesliste oder im Wahlkreis einer Partei kandidieren. Durch den Erststimmenanteil im Wahlkreis und den Zweitstimmenanteil auf Landesebene werden die Sitze im Bundestag nach einem mischten Wahlverfahren aus Verhältnis- und Mehrheitswahl aufgeteilt.

3. Welche Aufgaben haben MdBs?

Die Hauptaufgaben von MdBs sind die Gesetzgebung, die Vertretung von Interessen der Bevölkerung und die Kontrolle der Regierung. MdBs arbeiten in Fachausschüssen und Fraktionen, um Gesetzesentwürfe zu beraten und zu erarbeiten, sowie in Plenarsitzungen, um diese zu verabschieden. Zudem haben MdBs ein Frage- und Antragsrecht, mit dem sie die Arbeit der Bundesregierung kontrollieren und politische Impulse setzen können.

4. Wie lange dauert eine Legislaturperiode im Bundestag?

Die Legislaturperiode im Bundestag beträgt in der Regel vier Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit finden bei der nächsten Bundestagswahl neue Wahlen statt, bei denen die Bürgerinnen und Bürger erneut ihre Volksvertreterinnen und Volksvertreter wählen können. Eine vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode ist im Falle einer Vertrauensfrage oder bei einem mehrheitsfähigen Misstrauensvotum möglich.

5. Wie ist das Immunitätsrecht für MdBs geregelt?

Die Immunität von Mitgliedern des Bundestages ist im Grundgesetz Artikel 46 geregelt. Sie besagt, dass MdBs während ihrer Amtszeit vor Strafverfolgung geschützt sind, sofern der Bundestag nicht vorher die Immunität aufhebt. Dieses Recht soll MdBs vor politisch motivierter Strafverfolgung schützen und ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben zu können.

6. Was passiert beim Ausscheiden eines MdBs?

Bei Ausscheiden eines MdBs rückt in der Regel ein Ersatzkandidat oder eine Ersatzkandidatin nach, der oder die von derselben politischen Partei stammt und nach denselben Vorgaben wie das ausgeschiedene Mitglied gewählt wurde. Das Nachrücken erfolgt über die Landesliste beziehungsweise den auf der Liste erreichten Rang.

7. Sind MdBs zum Mandatsträgerwechsel berechtigt?

Gemäß ihrem freien Mandat sind Mitglieder des Bundestages nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und können entscheiden, ob sie Mandatsträgerwechsel vornehmen möchten. Allerdings gibt es im Falle eines Fraktionswechsels oder Fraktionsaustritts politischen Druck und häufig auch vereinbarte Regeln innerhalb der Parteien, die in der Praxis zum Verzicht oder zur Rückgabe des Mandats führen können.

8. Wie hoch ist die Entschädigung (Diät) für Bundestagsmitglieder?

Die Höhe der Diät für Bundestagsmitglieder wird gemäß Abgeordnetengesetz festgelegt und regelmäßig angepasst. Aktuell erhalten MdBs eine monatliche Entschädigung von etwa 10.083,47 Euro (Stand: Juli 2021). Zusätzlich gibt es eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.684,62 Euro zur Finanzierung des Büros und der Mitarbeiter sowie weitere Leistungen wie Reisekosten- und Telekommunikationspauschalen.

9. Wie ist die Altersversorgung für Bundestagsmitglieder geregelt?

Die Altersversorgung für Bundestagsmitglieder ist im Abgeordnetengesetz geregelt und bezieht sich auf ein sogenanntes Ruhegehalt, das MdBs nach einer Mindestzugehörigkeit von 8 Jahren zum Bundestag erhalten können. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Anzahl der Jahre im Parlament sowie der aktuellen Diät und kann noch durch zusätzliche Rentenansprüche ergänzt werden.

10. Inwiefern dürfen MdBs neben ihrem Mandat beruflich tätig sein?

Prinzipiell dürfen MdBs neben ihrem Mandat auch anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Allerdings müssen sie diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzeigen und veröffentlichen lassen. Dabei sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, indem Einkünfte und Informationen über zusätzliche Jobs transparent gemacht werden. Zu beachten ist, dass in der Praxis die zeitliche Beanspruchung des Mandats eine Vollzeittätigkeit darstellt und daher die Möglichkeit nebenberuflicher Tätigkeiten oftmals eingeschränkt ist.


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